10876/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.05.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0084-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11010/J vom 15. März 2012 der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 5.:
Gemäß Teil 2 Abschnitt B der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986 fallen Auswärtige Angelegenheiten und insbesondere Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Ich verweise daher auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 11020/J durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.
Seitens der Sektion III des Bundesministeriums für Finanzen gibt es im Rahmen von Projekten, die nicht direkt über das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten sondern über die Österreichische Entwicklungsbank (OeEB), die Österreichische Kontrollbank (OeKB) sowie über internationale Finanzinstitutionen (IFIs) abgewickelt werden, indirekte Beziehungen zu Georgien. Das Bundesministerium für
europäische und internationale Angelegenheiten, die ADA und weitere Ministerien sind in diese Kooperationen im Rahmen der Länderstrategie bzw. im Falle der OeEB über das Gremium Wirtschaft und Entwicklung sowie über den Ausfuhrfördergesetz(AusfFG)-Beirat eingebunden. Bei kommerziellen Export- und Investitionsprojekten im Rahmen des staatlichen Ausfuhrförderungsverfahrens sind Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, ADA und weitere Ministerien über den AusfFG-Beirat und bei Soft-Loan-Projekten auch über das Exportfinanzierungskomitee (EFK) eingebunden.
Im Rahmen der Kooperation mit der OeEB gibt es derzeit zwei laufende Finanzierungsprojekte, die sich direkt auf Georgien beziehen. Durch das Projekt „ProCredit Georgien (PCBG)“ werden Mikro- und Kleinbetriebe in Georgien unterstützt. Die Höhe der Bundeshaftung beträgt rund 5,3 Mio. EUR. Das Projekt „Schwarzmeer-Energieverbund“ trägt zum Neu- und Umbau von Stromübertragungsleitungen und Umspannstationen in Georgien bei. Die Höhe der Bundeshaftung beträgt hier 20 Mio. EUR. Weiters werden über die OeEB auch Fondsbeteiligungen abgewickelt. Zwei dieser Fonds, die einen weit größeren geografischen Fokus haben, sind auch in Georgien aktiv. Inhaltlich unterstützen diese Fonds die Bereitstellung von Finanzprodukten für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe sowie für private Haushalte bzw. kurz- und mittelfristige Finanzierungsbedürfnisse von Mikrofinanzinstitutionen.
Neben Finanzierungen ist die OeEB auch im Zuge ihrer Advisory Programs (AP), die mit Bundesmitteln finanziert werden, in Georgien aktiv. Unter den bereits abgeschlossenen Projekten befindet sich die Evaluierung der Kreditlinie an die ProCredit Bank Georgien (siehe oben) sowie eine Studie zum Finanzsektor in Georgien, Armenien und Aserbaidschan. Die laufenden Projekte beziehen sich auf den Finanzsektor, Erneuerbare Energie und Energieeffizienz sowie auf die Unterstützung von Klein- und Mittelbetrieben in Georgien und der Schwarzmeerregion. Darüber hinaus gibt es überregionale Projekte, die zwar Georgien tangieren können, aber keinen Georgien-Fokus haben.
Das im Rahmen des AusfFG (abgewickelt über die OeKB) unter Bundeshaftung stehende Obligo Georgiens aus Export- und Investitionsprojekten österreichischer Unternehmen beträgt per 5. März 2012 rd. 7 Mio. EUR. Diese Projekte betreffen v.a. den Kleinwasserkraftwerksbereich. Daneben gibt es immer wieder kleinere Lieferungen wie z.B. Ladeneinrichtungen. Weiters besteht eine kleine Promesse für Lieferungen im Energiebereich (0,13 Mio. EUR). Garantien für Soft Loans wurden bisher keine übernommen.
Im Rahmen des Außenwirtschaftsprogramms (AWP) gibt es das Georgien Food Safety Improvement Program, woran das Bundesministerium für Finanzen mit einer Kofinanzierung mit der International Finance Corporation (IFC) in Höhe von 600.000 USD beteiligt ist.
Als Ansprechpartner im Bundesministerium für Finanzen dienen die Leiter der Abteilungen III/3 (OeEB, AWP), III/7 und III/8 (OeKB). Als Ansprechpartner bei OeEB und OeKB dienen die Vorstände.
Mit freundlichen Grüßen