10878/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.05.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0072-I/A/15/2012

Wien, am 10. Mai 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 11070/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Gemäß § 32 Absatz 1 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes – LMSVG legt der Bundesminister für Gesundheit zur Information der Verbraucher/innen jährlich einen Bericht über die Sicherheit von Lebensmitteln vor, in welchen die Ergebnisse des Vollzugs des Proben- und Revisionsplans gemäß § 31 Absatz 1 leg. cit. einfließen. Der Bericht ist bis 30. Juni des Folgejahres zu veröffentlichen.

Dem nächsten Bericht, der bis 30. Juni 2012 vorliegen wird, sind auch die Anzahl der Proben für natürliches Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser, Sodawasser, abgefülltes Trinkwasser und Trinkwasser sowie die Ergebnisse der Untersuchungen für das Jahr 2011 zu entnehmen.

 

Frage 3:

Im Proben- und Revisionsplan 2012 sind für die Warengruppe 16 (natürliches Mineralwasser, Quellwasser, abgefülltes Trinkwasser, Tafelwasser, Sodawasser und Trinkwasser) 1017 Planproben vorgesehen. Unter Einbeziehung der Verdachtsproben ist eine Probenzahl von 1350 zu erwarten.

Die Anzahl der Planproben bei Trinkwasser wird im Vergleich zu den Verdachtsproben erhöht. Der Grund liegt nicht in einem spezifischen Problem, sondern in der Absicht, die Planung der amtlichen Trinkwasseruntersuchungen in einem kontinuierlichen Prozess zu intensivieren. Auch wenn durch die Verpflichtung der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen (WVA) zur Durchführung einer Eigenkontrolle bereits intensiver als bei anderen Lebensmitteln kontrolliert wird, ist es dennoch erforderlich, durch die amtliche Kontrolle systematisch auf die Einhaltung der Bestimmungen zu achten.

 

Da die Qualität der amtliche Kontrolle nicht an der Anzahl der Proben gemessen werden kann bzw. die amtliche Kontrolle auch nicht durch eine Erhöhung der Anzahl von Proben verbessert wird, wurde von meinem Ressort das Projekt eines mehrjährigen risikobasierten Kontrollplanes für die amtliche Trinkwasserüberwachung mit dem Ziel initiiert, ein mehrjähriges Gesamtkonzept aus Inspektion und Probenziehung mit Schwerpunktsetzung ab dem Jahr 2010 zu erlassen. Der „Mehrjährige risikobasierte Kontrollplan Trinkwasser“ (MK-TW) ist ein Teil des „Mehrjährigen integrierten Kontrollplanes“ (MIK), Bereich Lebensmittel.

 

Der MK-TW kann auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit (VerbraucherInnengesundheit/Lebensmittel/Lebensmittelkontrolle/Amtliche Kontrolle und MIK) eingesehen werden. Durch die Optimierung der amtlichen Kontrolle und der Eigenkontrolle wird eine einwandfreie und gesundheitlich unbedenkliche Wasserqualität bei Trinkwasser gewährleistet.

 

Frage 4:

Routinemäßige Untersuchungen österreichischer natürlicher Mineralwässer auf den Gehalt an Stoffen mit hormonähnlicher Wirkung wurden bisher nicht durchgeführt, da im Rahmen des Anerkennungsverfahrens Überprüfungen der hydrogeologischen Verhältnisse des Geländes im Bereich des genutzten Wassers erfolgen und Schadstoffeinträge auf Grund der Vorgaben der Mineralwasser- und Quellwasserverordnung („...es hat seinen Ursprung in einem unterirdischen, vor jeder Verunreinigung geschützten Wasservorkommen...“) nicht zu erwarten sind. Auch in den derzeit verwendeten Mineralwasserverpackungen sind hormonartige Substanzen nicht zu erwarten. Gezielte Untersuchungen in Österreich liegen daher dazu nicht vor.