10880/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.05.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-13.000/0003-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am      . Mai 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bayr, Genossinnen und Genossen haben am 15. März 2012  unter der Nr. 11017/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend österreichischer Aktivitäten in Georgien, dem neuen Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu der Frage 1:

Ø  Hat oder hatte Ihr Ministerium Beziehungen zu Georgien?

 

 

Gemäß Teil 2 Abschnitt B der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986 fallen Auswärtige Angelegenheiten und insbesondere Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Ich verweise daher auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11020/J durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten. Im Rahmen von Verhandlungen zu bilateralen Luftverkehrsabkommen bestehen zu Georgien seit den 1990er-Jahre Beziehungen auf BeamtInnenebene.


Zu den Fragen 2 und 3:

Ø  Gibt es bilaterale oder multilaterale Verträge/Abkommen/Zusagen im Bereich Ihres Ministeriums?

Ø  Wenn ja, welche und mit welchem Inhalt?

 

 

Im Bereich Straße handelt es sich um eine Absprache auf BeamtInnenebene bezüglich eines jährlichen Kontingentaustausches an Genehmigungen für den Straßengüterverkehr und im Bereich Luft um ein Abkommen auf EU-Ebene.

 

Das Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten und Georgien, zielt auf die Öffnung der jeweiligen Märkte ab und bezieht Georgien in einen umfassenderen gemeinsamen Luftverkehrsraum in Europa ein.

 

 

Zu der Frage 4:

Ø  Wenn es Beziehungen zu oder Verträge mit Georgien in Ihrem Arbeitsbereich gibt:

Wer sind beamtenseits die AnsprechpartnerInnen

a. in Ihrem Ministerium

b. bei den österreichischen PartnerInnen (Organisationen, Interessensvertretungen, ….)

c. bei den georgischen PartnerInnen

 

 

Für den Straßenbereich ist die Abteilung „Personen- und Güterverkehr“ zuständig bzw. war es im Partnerministerium - zuletzt 2004 - der Präsident der Straßentransportadministration Georgiens. Seit 2004 erfolgt der Kontakt mit Georgien über die georgische Botschaft in Wien oder im direkten Wege. Zudem sind auf österreichischer Seite die Wirtschaftskammer Österreich und die Arbeiterkammer Österreich Ansprechpartner.

 

Für den Luftfahrtbereich ist die Abteilung für „Luftfahrtbeziehungen“ im BMVIT zuständig; darüber hinaus die österreichischen Airlines und Flughäfen sowie die Wirtschaftskammer Österreich. Auf georgischer Seite ist dies die georgische Zivilluftfahrtbehörde.

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Wenn ja: Ist Ihr Ministerium in Kontakt mit dem Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) und der Austrian Development Agency (ADA) um Ihre Aktivitäten im Sinne einer kohärenten Politik für Entwicklung abzustimmen?

 

 

Das BMeiA wurde in Bezug auf die Verhandlung über eine bilaterale Vereinbarung über den Straßengüterverkehr und damit zusammenhängenden Fragen mitbefasst. Im Bereich der Luftfahrtpolitik findet eine laufende Koordinierung zwischen den BeamtInnen meines Ressorts und dem BMeiA statt.