10887/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.05.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

 

GZ: BKA-353.110/0094-I/4/2012

Wien, am 15. Mai 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. März 2012 unter der Nr. 11007/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend „österreichische Aktivitäten in Georgien, dem neuen Schwerpunkt­land der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø  Hat oder hatte das Bundeskanzleramt Beziehungen zu Georgien?

Ø  Gibt es bilaterale oder multilaterale Verträge/Abkommen/Zusagen des Bundes­kanzleramts?

Ø  Wenn ja, welche und mit welchem Inhalt?

Ø  Wenn es Beziehungen zu oder Verträge mit Georgien in Ihrem Arbeitsbereich gibt: Wer sind beamtetenseits die AnsprechpartnerInnen
a. im Bundeskanzleramt
b. bei den österreichischen PartnerInnen (Organisationen, Interessensvertre­tungen,...)
c. bei den georgischen PartnerInnen


Ø  Wenn ja: Ist das Bundeskanzleramt in Kontakt mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) und der Austrian De­velopment Agency (ADA) um Ihre Aktivitäten im Sinne einer kohärenten Politik für Entwicklung abzustimmen?

 

Gemäß Teil 2 Abschnitt B der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986 fallen Auswärtige Angelegenheiten und insbesondere Angelegenheiten der Entwick­lungszusammenarbeit in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Ich verweise daher auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 11020/J durch den Herrn Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten.

 

Mit freundlichen Grüßen