10887/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.05.2012
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0094-I/4/2012
Wien, am 15. Mai 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. März 2012 unter der Nr. 11007/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „österreichische Aktivitäten in Georgien, dem neuen Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA)“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Ø Hat oder hatte das Bundeskanzleramt Beziehungen zu Georgien?
Ø Gibt es bilaterale oder multilaterale Verträge/Abkommen/Zusagen des Bundeskanzleramts?
Ø Wenn ja, welche und mit welchem Inhalt?
Ø Wenn es Beziehungen zu oder Verträge mit
Georgien in Ihrem Arbeitsbereich gibt: Wer sind beamtetenseits die
AnsprechpartnerInnen
a. im Bundeskanzleramt
b. bei den österreichischen PartnerInnen (Organisationen,
Interessensvertretungen,...)
c. bei den georgischen PartnerInnen
Ø Wenn ja: Ist das Bundeskanzleramt in Kontakt mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) und der Austrian Development Agency (ADA) um Ihre Aktivitäten im Sinne einer kohärenten Politik für Entwicklung abzustimmen?
Gemäß Teil 2 Abschnitt B der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986 fallen Auswärtige Angelegenheiten und insbesondere Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Ich verweise daher auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 11020/J durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.
Mit freundlichen Grüßen