10893/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. März 2012 unter der Zl. 11027/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Überprüfung der Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes bei der Vergabe von Förderungen an Unternehmen“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 3:

Das nach den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004, BGBl. II Nr. 51/2004) vergebene Fördervolumen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) an private Unternehmen im Sinne der ARR 2004 betrug im Jahr 2011 rund 820.000 Euro.

Zu den Fragen 2, 4, 8, 10, 15, 17 und 19:

Das BMeiA hat keine Aufträge an andere staatliche oder staatsnahe Einrichtungen erteilt, Förderungen an Unternehmen im Sinne der ARR 2004 zu vergeben.

Zu den Fragen 5, 6 und 18:

Es gab in den letzten drei Jahren keine Fälle, in denen ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz (BGBl. I Nr. 66/2004 idgF) durch Fördernehmerinnen oder Fördernehmer des BMeiA bekannt wurde.

Zu den Fragen 7, 9, 11, 12, 13 und 16:

Gemäß § 22 Abs. 1 Z 9 ARR 2004 ist als ein Grund für die Einstellung und Rückforderung der Förderung die Nichtbeachtung von Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes durch Fördernehmerinnen oder Fördernehmer angeführt. Wenn daher die Prüfung konkreter Verdachtsmomente ergibt, dass Fördernehmerinnen oder Fördernehmer gegen die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes verstoßen oder verstoßen haben, werden die Förderungsmittel zurückgefordert bzw. keine Förderung gewährt.

Zu Frage 14:

Das BMeiA hat nur kleine Vereine bzw. Unternehmen gefördert, welche nicht von den Bestimmungen zur Vorlage eines betriebsinternen Einkommensberichts gem. § 11a Gleichbehandlungsgesetz umfasst sind.