10895/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.05.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0506-I/3/a/2012
Wien, am . Mai 2012
Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. März 2012 unter der Zahl 11031/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Überprüfung der Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes bei der Vergabe von Förderungen an Unternehmen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Vom Bundesministerium für Inneres werden direkt Förderungen an Unternehmen vergeben. Im Sinne des § 14 GIBG (Gleichbehandlungsgesetzes) wurden aufgrund der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004) im Jahr 2011 Förderungen in der Gesamthöhe von € 17.244.307,26 vergeben.
Zu den Fragen 2 und 4:
Von anderen staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen werden im Auftrag des Bundes-ministeriums für Inneres keine Aufträge erteilt.
Zu den Fragen 5, 6, 18 und 19:
Da in meinem Ressort im Zuge der Vergabe von Förderungen kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz festgestellt werden konnte, wurden auch keine Förderungen verwehrt bzw. rückgefordert.
Zu den Fragen 7 bis 17:
In den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), die Bestandteil jeder Förderungsvereinbarung sind, ist u.a. als Grund für die Einstellung und Rückforderung der Förderung, wenn der Fördernehmer/die Fördernehmerin die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes nicht beachtet, enthalten. Wenn daher konkrete Verdachtsmomente bestehen, dass ein/e Fördernehmer/in gegen die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes verstößt oder verstoßen hat, kommt diese Bestimmung zum Tragen und werden die Förderungsmittel zurückgefordert bzw. erlischt der Anspruch auf zugesicherte und noch nicht ausgezahlte Förderungsmittel.