10899/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen   haben am 16. März 2012 unter der Zl. 11054/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Einhaltung der Angabe des Mindestentgelts in Stellenanzeigen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5:

Stelleninserate für Dienststellen im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) erfolgen stets durch die Zentrale  des BMeiA. Diese wendet das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) an, einschließlich  der Bestimmung zur Angabe der Mindestentlohnung.

Im Bereich des BMeiA wurden durch die Zentralstelle im angefragten Zeitraum keine Stellenanzeigen veröffentlicht.

Zu den Fragen 6 und 7:

Neben dem allgemeinen Schulungsangebot der Verwaltungsakademie des Bundes wird als Teil der Grundausbildung im BMeiA ein Modul zu Gendermainstreaming, Gleichbehandlung und Frauenförderung angeboten, zudem werden im Rahmen der Lehrlingsausbildung auch Gleichbehandlungsfragen behandelt. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 11052/J-NR/2012 vom 16. März 2012 durch die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst verwiesen.