109/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.12.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0140-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 34/J vom 29. Oktober 2008 der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesmittel für Caritas, gerichtet an meinen Amtsvorgänger, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Aufgrund des finanziellen Wirkungsbereichs der Ressorts erfolgt nicht bei jeder Förderung eine Mitbefassung des Bundesministeriums für Finanzen und müssen nicht sämtliche Förderempfänger über eigene Posten im Budget ausgewiesen werden. Auf Grundlage des Budgets lassen sich nur Förderungen für karitative Organisationen auswerten, die auf Postenebene entsprechend bezeichnet sind.
Seitens des Bundesministeriums für Finanzen kann daher keine vollständige Aussage darüber getroffen werden, welche finanziellen Mittel die Caritas oder andere karitative Organisationen insgesamt erhalten haben.
Beispielsweise wurde für die österreichische Caritas-Zentrale bei der Voranschlagspost 1/15436-7660-916 (dzt. Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz) zwischen 1998 und 2007 Zahlungen über insgesamt 1.478.051,08 Euro geleistet. Konkret stellen sich die Zahlen wie folgt dar:
1998 138.078,38 Euro
1999 133.671,01 Euro
2000 138.078,38 Euro
2001 145.345,67 Euro
2002 140.000,00 Euro
2003 140.000,00 Euro
2004 146.250,00 Euro
2005 159.500,00 Euro
2006 168.127,64 Euro
2007 169.000,00 Euro
2008 152.100,00 Euro (vorläufiger Erfolg)
Auch beim Voranschlagsansatz 1/11506 wurden auf Postenebene Zahlungen an die Caritas ausgewiesen.
Zu 3. und 4.:
Diesbezüglich liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine Daten vor.
Mit freundlichen Grüßen