1090/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.04.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Vilimsky und Kollegen haben am 25. Februar 2009 unter der Zahl 1048/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zwischenfall bei Ausreise der Zogajs am Flughafen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Die Beantwortung dieser Fragen ist aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und unter Zugrundelegung datenschutzrechtlicher Erwägungen nicht zulässig.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Ein Aufenthaltsverbot kann nur unter den in § 60 FPG genannten Voraussetzungen und nach Durchführung eines ordentlichen Ermittlungsverfahrens erlassen werden.
Zu Frage 8:
Mögliche Konsequenzen ergeben sich unter Würdigung des konkreten Sachverhaltes aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Konkrete Angaben in Bezug auf die Person sind mir aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung sind im NAG geregelt. Eine Beantwortung der Frage, inwieweit diese Voraussetzungen auf die Familie Zogaj anwendbar sind, ist mir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Zu Frage 12:
Die Brüder haben aus eigenem Antrieb das Land verlassen.
Zu den Fragen 13 und 14:
Es sind keine Kosten entstanden.
Zu den Fragen 15 bis 20:
Eingangs ist festzuhalten, dass unter dem Begriff „freiwillige Ausreise“ einerseits jener Sachverhalt zu verstehen ist, wo ein Fremder der in § 67 FPG normierten Ausreiseverpflichtung nach Erlassung einer behördlichen Ausreiseverpflichtung aus freien Stücken nachkommt. Andererseits können darunter auch jene Fälle subsumiert werden, wo Fremde nach erfolgter Rückkehrberatung im Rahmen von Projekten des Bundesministeriums für Inneres, die von der EU gefördert werden, freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren.
Für die Jahre 2007 bis 2009 ergibt sich folgendes Bild:
|
Jahr |
Behördl. Ausreiseaufträge |
Freiwillige Rückkehr |
Gesamt |
|
2007 |
2.443 |
2.164 |
4.607 |
|
2008 |
1.557 |
2.737 |
4.294 |
|
2009 (Stand 28.2.) |
221 |
492 |
713 |
Statistiken über die gesamten Kosten der „freiwilligen Ausreisen“ werden nicht geführt.
Bei Ausreisen nach behördlichen Ausreiseaufträgen fallen keine Kosten an. Bei der mit Mitteln der EU kofinanzierten „freiwilligen Rückkehr“ werden den einzelnen Projektträgern Beratungskosten, Kosten für Heimreisezertifikate und Transportkosten in jeweils individueller und einzelfallbezogener Höhe abgegolten. Zusätzlich wird in diesen Fällen Reintegrationshilfe zwischen € 150,-- und € 370,-- pro Person gewährt, die in Einzelfällen auch überschritten werden kann.