10901/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.05.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0391-I/1/b/2012
Wien, am . Mai 2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 16. März 2012 unter der Zahl 11058/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Einhaltung der Angabe des Mindestentgelts in Stellenanzeigen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
In meinem Einflussbereich gibt es keine Dienststellen, die dem Bundesministerium für Inneres nicht nachgeordnet sind und zur Angabe des Mindestentgelts in Stelleninseraten nach § 7(5) B-GlBG verpflichtet wären.
Zu Frage 3:
Seit dem 1. Jänner 2012 wurde im Bereich der Zentralleitung ein Stelleninserat veröffentlicht, darin wurde auch auf das Bruttogehalt verwiesen.
Zu den Fragen 4 und 5:
In meinem Einflussbereich gibt es keine Dienststellen, die dem Bundesministerium für Inneres nicht nachgeordnet sind und zur Erstellung eines Einkommensberichts nach § 6a (4) B-GlBG verpflichtet oder über Neuerungen im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zu informieren wären.
Zu den Fragen 6 und 7:
Grundlegende Bestimmungen und Aspekte zum Themenbereich „Gleichbehandlungsrecht“ sind bereits seit Jahren integraler Bestandteil der Grundausbildungslehrgänge für den Exekutivdienst sowie der Grundausbildungslehrgänge für den Allgemeinen Verwaltungs-dienst.
Überdies bietet die Verwaltungsakademie des Bundes (VAB) in ihrem jährlichen Bildungsprogramm ressortübergreifend ein breitgefächertes Spektrum von speziellen Bildungsmaßnahmen zum Themenbereich sowie von Seminaren für Gleichbehandlungsbe-auftragte und Kontaktfrauen an.