10901/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0391-I/1/b/2012

Wien, am      . Mai 2012

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am         16. März 2012 unter der Zahl 11058/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Einhaltung der Angabe des Mindestentgelts in Stellenanzeigen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

In meinem Einflussbereich gibt es keine Dienststellen, die dem Bundesministerium für Inneres nicht nachgeordnet sind und zur Angabe des Mindestentgelts in Stelleninseraten nach § 7(5) B-GlBG verpflichtet wären.

 

Zu Frage 3:

Seit dem 1. Jänner 2012 wurde im Bereich der Zentralleitung ein Stelleninserat veröffentlicht, darin wurde auch auf das Bruttogehalt verwiesen.


Zu den Fragen 4 und 5:

In meinem Einflussbereich gibt es keine Dienststellen, die dem Bundesministerium für Inneres nicht nachgeordnet sind und zur Erstellung eines Einkommensberichts nach § 6a (4) B-GlBG verpflichtet oder über Neuerungen im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zu informieren wären.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Grundlegende Bestimmungen und Aspekte zum Themenbereich „Gleichbehandlungsrecht“ sind bereits seit Jahren integraler Bestandteil der Grundausbildungslehrgänge für den Exekutivdienst sowie der Grundausbildungslehrgänge für den Allgemeinen Verwaltungs-dienst.

 

Überdies bietet die Verwaltungsakademie des Bundes (VAB) in ihrem jährlichen Bildungsprogramm ressortübergreifend ein breitgefächertes Spektrum von speziellen Bildungsmaßnahmen zum Themenbereich sowie von Seminaren für Gleichbehandlungsbe-auftragte und Kontaktfrauen an.