10903/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11077/J des Abgeordneten Kickl und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

Zu den folgenden Stichtagen gab es in meinem Ministerium bzw. den Vorgängerministerien die nachstehend angeführte Anzahl an Sektionen, Gruppen und Abteilungen:

 

Jahr (jeweils 1.1.)     Anzahl Sektionen    Anzahl Gruppen         Anzahl Abteilungen

                                                            (bzw. Bereichsstellvertretungen)                                  

2007                                      5                                   4                               48

2008                                      5                                   3                               39

2009                                      5                                   2                               39

2010                                      7                                   6                               59

2011                                      7                                 11                               61

2012                                      7                                 11                               61

 

Bemerkt wird, dass mit 1. Februar 2009 (Bundesministeriengesetz-Novelle 2009) die Sektionen VI („Arbeitsmarkt“) und VII („Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat“) zu meinem Ministerium hinzukamen. Dadurch hat sich nicht nur die Anzahl der Sektionen erhöht, sondern dies hat sich - zeitverzögert - auch auf die Anzahl der Gruppen ausgewirkt.

 

 

Frage 2:

 

Ich beabsichtige die Einrichtung eines Generalsekretariates in meinem Ministerium.

Ergänzend darf angemerkt werde, dass es sich bei der geplanten Einrichtung dieser Funktion um eine Doppelfunktion handelt (damit ist keine zusätzliche Planstelle    erforderlich).

 

 


Frage 3:

 

Eine entsprechende Planstelle steht für diese Personalmaßnahme zur Verfügung (da keine zusätzliche Planstelle erforderlich ist/Doppelfunktion). Die budgetäre Bedeckung ist gegeben.

 

 

Frage 4:

 

In den Jahren 2000 bis 2012 haben insgesamt 131 MitarbeiterInnen der Zentralstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (nach derzeitigem Ressortstand) die Grundausbildung absolviert. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass nahezu alle MitarbeiterInnen des Ministeriums zunächst als Ersatzkräfte gem. § 24 Z 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG) befristet für die Dauer von acht Monaten aufgenommen wurden und werden. Im Falle einer geplanten Verlängerung des Dienstverhältnisses erfolgte bzw. erfolgt gemäß § 26 Abs. 2 AusG eine Überprüfung des Verwendungserfolges nach den Bestimmungen des § 75 AusG.

 

MitarbeiterInnen wurden und werden grundsätzlich auch bereits zur Absolvierung der Grundausbildung zugelassen, wenn das jeweilige Dienstverhältnis noch befristet ist.

 

Ich ersuche um Verständnis, dass ich auf Grund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes keine nähere Angaben dazu machen kann, ob das Dienstverhältnis der einzelnen MitarbeiterInnen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Grundausbildung in den Jahren 2000 bis 2012 befristet oder unbefristet war.

 

 

Fragen 5 und 6:

 

In nachstehender Tabelle erfolgt eine Auflistung, wie viele MitarbeiterInnen, die in den Jahren 2000 bis 2012 die Grundausbildung absolvierten, ein (un-)befristetes Dienstverhältnis haben bzw. hatten (falls mittlerweile ausgeschieden) und wie viele vom genannten Personenkreis mangels unbefristeter Planstelle ausgeschieden sind:

 

Jahr                unbefr. DV     befr. DV         Ende befr. DV mangels Planstelle

2000               11                   0                                 0

2001                 6                   0                                 0

2002               14                   0                                 0

2003               16                   0                                 0

2004               10                   0                                 0

2005               18                   0                                 1

2006               15                   0                                 0

2007                 7                   0                                 1

2008                 5                   0                                 0

2009               18                   0                                 0

2010                 4                   0                                 0

2011                 4                   1                                 0

2012                 0                   0                                 0


Frage 7:

 

Die Regeldauer der Grundausbildung beträgt gemäß der geltenden Grundausbildungsverordnung für die Verwendungs-/Entlohnungsgruppen

 

A1, v1, A2, v2 ………          57,5 Arbeitstage,

A3, v3 ……………….          50 Arbeitstage und

A4, A5, v4 …………..          36 Arbeitstage.

 

In der überwiegenden Anzahl der Fälle entspricht dies auch der tatsächlichen Ausbildungsdauer. In Einzelfällen können Anrechnungen bereits absolvierter Ausbildungen auf die Grundausbildung allerdings zu einer etwas kürzeren Ausbildungsdauer führen.

 

Die Ausgaben für die Grundausbildung der Bediensteten des Ressorts betragen für die Verwendungs-/Entlohnungsgruppen

 

A1, v1, A2, v2 ………          € 558,-- pro Auszubildende/r/m,

A3, v3, A4, A5, v4 ….          € 1.164,50 pro Auszubildende/r/m.

 

Die pro-Kopf-Ausgaben wurden auf Basis aktueller Ausbildungen berechnet. Durch unterschiedliche Teilnehmerzahlen sind diese Kosten geringen Schwankungen unterworfen.

 

Die höheren Ausgaben für Bedienstete niedrigerer Verwendungs-/Entlohnungs-gruppen entstehen dadurch, dass für diese Personengruppe mehr externe TrainerInnen eingesetzt werden.

 

Die angeführten Ausgaben betreffen Honorare für externe TrainerInnen und Kosten für die Anmietung von Seminarräumen. Eine Anmietung von Seminarräumen erfolgt dann, wenn im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz keine geeigneten Örtlichkeiten zur Verfügung stehen.

 

Interne TrainerInnen können ihre Vortragstätigkeit entweder unentgeltlich während der Dienstzeit oder als Nebentätigkeit in ihrer Freizeit ausüben. Im Fall einer Vortragstätigkeit außerhalb der Dienstzeit haben TrainerInnen/Vortragende Anspruch auf Nebentätigkeitsvergütung in Höhe von € 40,--/Stunde. Die Inanspruchnahme dieser Gebühr schwankt sehr stark und ist darüber hinaus nicht ohne einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erhebbar, daher sind Nebentätigkeitsvergütungen für interne Vortragende nicht in den angeführten Ausgaben enthalten.

 

 

Frage 8:

 

In den Jahren 2000 bis 2012 haben MitarbeiterInnen der Zentralstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bzw. der Vorgängerministerien in nachstehender Anzahl auf eigenen Wunsch bzw. in beiderseitigem Einvernehmen ihr Dienstverhältnis beendet:


2000                          14

2001                          17

2002                          13

2003                            7

2004                            9

2005                            9

2006                          10

2007                          12

2008                          13

2009                          12

2010                          12

2011                          10

2012                            8

 

 

Fragen 9 und 10:

 

In nachstehender Tabelle erfolgt eine Auflistung aller MitarbeiterInnen, die in den Jahren 2000 bis 2012 in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (nach derzeitigem Ressortstand) aufgenommen und in die Entlohnungsgruppe v1 eingestuft wurden. Weiters wird dargestellt, wie viele dieser MitarbeiterInnen zum Zeitpunkt der Einstellung eine dieser Einstufung entsprechende Ausbildung absolviert hatten:

 

Jahr                Aufnahmen in v1                   abgeschlossenes Studium

2000                            4                                             3

2001                            1                                             0

2002                          15                                           13

2003                          15                                           15

2004                            8                                             8

2005                            7                                             6

2006                            9                                             9

2007                            6                                             6

2008                            9                                             9

2009                          10                                           10

2010                            8                                             8

2011                          11                                           11

2012                            8                                             8