10904/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11113/J der Abgeordneten Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend mögliche Auswirkungen des Urteils zum EuGH-Vorabentscheidungsverfahren betreffend Pensionsanpassung 2008 (C-123/10) wie folgt:

 

Frage 1:

Es ist geplant, von dem gegenständlichen EuGH-Urteil betroffene Direktpensionen ab 1.10.2012, sofern  an diesem Tag noch ein Anspruch besteht, außertourlich um 1,1 Prozentpunkte zu erhöhen.

Frage 2:

Nein. Ich interpretiere das Urteil in der Rechtssache C-123/10 dahingehend, dass auch weiterhin sozial gestaffelte Pensionsanpassungen möglich sind, wenn die gewählten Mittel einem legitimen Ziel der Sozialpolitik der österreichischen Bundesregierung dienen und zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich sind.

Frage 3:

Über die konkrete Pensionsanpassung für das Jahr 2013 wird im Rahmen der Vorgaben des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 im Herbst dieses Jahres gemeinsam mit den Seniorenvertretern zu entscheiden sein.

Frage 4:

Nein. Wie der OGH bereits entschieden hat, ist zu einer Geltendmachung von Bedenken gegen eine Pensionsanpassung auf die nach § 367 Abs. 3 ASVG vorgesehene Frist Bedacht zu nehmen (z.B. 10 ObS 42/10i und 10 ObS 59/10i). Daher besteht nur hinsichtlich jener Personen eine rechtliche Verpflichtung der Korrektur der Pensionsanpassung 2008, die bereits im Jahre 2008 dagegen vorgegangen sind.


Frage 5:

Nein.

Frage 6:

Das Urteil hat für alle Mitgliedstaaten wichtige Klarstellungen zur Auslegung der Richtlinie über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit (79/7/EWG) gebracht, die bei künftigen Maßnahmen zu berücksichtigen sind.

Frage 7:

Die Europäische Kommission hat am 2. März 2012 an die EU Pilot-Kontaktstelle der Republik Österreich das Auskunftsersuchen Nr. 3133/12/JUST betreffend die Umsetzung des Urteils in der Rs C-123/10 Waltraud Brachner, Pensionsanpassung 2008, gestellt. Die Beantwortung dieser Anfrage wird derzeit von Beamten meines Ressorts in Zusammenarbeit mit dem führend zuständigen Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst vorbereitet.

Frage 8:

Siehe die Beantwortung der Frage 7.