10906/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11301/J der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Dazu hat mir der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger folgende Tabelle übermittelt:

Beitragsrückstände der DienstgeberInnen

31.12.2011

Gebietskrankenkassen

Rückstände 1)

DienstgeberInnen

in Mio. Euro

davon Dienst-

nehmerInnenbeiträge
in Mio. Euro

(rund 45%)

Alle GKK

1.017,4    

461,0    

WGKK

412,1    

187,0    

NÖGKK

109,8    

50,0    

BGKK

26,2    

12,0    

OÖGKK

172,0    

78,0    

StGKK

139,0    

63,0    

KGKK

51,5    

23,0    

SGKK

50,9    

23,0    

TGKK

27,1    

12,0    

VGKK

28,8    

13,0    

1) 1.017,4 Mio. € = 3,0 % der fälligen Beiträge.

Rund 19 % entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge.

Quelle: Monatsabrechnungen

 

Frage 4:

Die folgenden, vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger übermittelten Aufstellungen geben darüber Auskunft.

Anzahl der insolventen Betriebe

WGKK

Im Jahr 2011 waren von den Unternehmen mit Beitragsrückständen 1.230 insolvent.

NÖGKK

2.515 Beitragskonten sind insolventen DienstgeberInnen zuzuordnen.

BGKK

Zum Stichtag 31.12.2011 waren 167 DienstgeberInnenkonten von einem laufenden Insolvenzverfahren betroffen.

ÖOGKK

Zum Stichtag 31.12.2011 waren 2.350 Betriebe insolvent.

StGKK

Mit Stichtag 31.12.2011 wurden 853 Betriebe als insolvent geführt.

KGKK

Mit Stichtag 31.12.2011 sind 666 Unternehmen mit Beitragsschulden insolvent.

SGKK

Bei 575 Unternehmen handelte es sich um insolvente Betriebe.

TGKK

Zum Stand 31.12.2011: 618 anhängige Insolvenzverfahren

VGKK

Zum Stichtag 31.12.2011 waren 392 Insolvenzverfahren anhängig.

Bezüglich der Auswertungen zu den Beitragsrückständen der DienstgeberInnen bzw. dem Anteil der insolvenzverhangenen Beitragsforderungen an den Rückständen zum Stichtag 31.12.2011 hat mir der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mitgeteilt, dass diese erst nach Vorliegen der Schlussbilanzen der Sozialversicherungsträger (Termin 31.5.2012) vorgenommen werden können. Entsprechende Zahlen liegen somit erst mit Ende Juni vor. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat mir daher die entsprechenden Werte zum Stichtag 31.12.2010 übermittelt.


Anteil der insolvenzverhangenen Beitragsforderungen an den Rückständen

31.12.2010

Gebietskranken-

kassen

Rückstände

in Mio. Euro

davon insol-venzverhangen

in % der

Rückstände

Alle GKK

1.001,6    

503,5    

50,3    

WGKK

380,0    

133,4    

35,1    

NÖGKK

126,1    

91,4    

72,5    

BGKK

24,1    

12,0    

49,8    

OÖGKK

148,1    

97,0    

65,5    

StGKK

165,2    

66,8    

40,4    

KGKK

47,7    

32,0    

67,1    

SGKK

51,1    

31,1    

60,9    

TGKK

32,8    

23,9    

72,9    

VGKK

26,5    

15,9    

60,0    

Quelle: Monatsabrechnungen; Schlussbilanzen

Rund 19% der Beträge entfallen auf die Krankenversicherung.

 

Frage 5:

Auf die nachstehende, vom Hauptverband der österreichischen Sozialversi­cherungsträger übermittelte Aufstellung wird verwiesen:

 

Gebiets-

kranken-

kassen

Fälligkeit an

Beiträgen

Abschrei-

bungen

Abschrei-

bungen in % der

Fälligkeiten

Rückstände

DienstgeberInnen

Dezember 2011

Rückstände

in % der

Fälligkeiten

Alle GKK

33.180,3 

150,5 

0,5 

1.017,4 

3,1 

WGKK

8.043,8 

47,7 

0,6 

412,1 

5,1 

NÖGKK

5.246,3 

20,2 

0,4 

109,8 

2,1 

BGKK

778,5 

1,9 

0,2 

26,2 

3,4 

OÖGKK

6.250,5 

20,3 

0,3 

172,0 

2,8 

StGKK

4.334,6 

38,4 

0,9 

139,0 

3,2 

KGKK

1.929,1 

6,0 

0,3 

51,5 

2,7 

SGKK

2.311,0 

5,7 

0,2 

50,9 

2,2 

TGKK

2.747,9 

7,0 

0,3 

27,1 

1,0 

VGKK

1.538,6 

3,3 

0,2 

28,8 

1,9 

Beträge in Mio. Euro

Quelle: Monatsabrechnungen

 

Frage 6:

Zur Frage erhielt ich vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs­träger folgende Informationen:

 

WGKK

Es wurden 430 Anzeigen wegen § 153c StGB erstattet.

NÖGKK

Im Kalenderjahr 2011 wurden 4 Strafanzeigen nach § 153c StGB erstattet und 98 Anfragen der Strafverfolgungsbehörden beant-wortet, wodurch in diesen Fällen eine Anzeigenerstattung über-flüssig wurde.

BGKK

Es wurde keine Strafanzeige gemäß § 153c StGB erstattet.

OÖGKK

In 18 Fällen wurde gegen DienstgeberInnen wegen des Verdachtes des Vergehens nach § 153c StGB Sachver­haltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft übermittelt. In weiteren 35 Fällen wurden seitens der Strafgerichte Erhebungen getätigt.

StGKK

Es wurden 119 Strafanzeigen nach § 153c StGB erstattet.

KGKK

Im Jahr 2011 waren 43 Sachverhaltsdarstellungen wegen Ver-dacht des Verstoßes gegen § 153c StGB zur Beurteilung an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

SGKK

Im Kalenderjahr 2011 wurden 110 Strafanzeigen gemäß § 153c StGB erstattet.

TGKK

622 Anzeigen

VGKK

Im Jahr 2011 wurden 3 Anzeigen gemäß § 153c StGB erstattet.

Frage 7:

Die nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge nach Beitragsprüfung im Jahr 2011 stellen sich nach den mir übermittelten Informationen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger wie folgt dar (Beträge in Euro):

 

WGKK

63.490.221

NÖGKK

31.227.189

BGKK

7.857.312

OÖGKK

61.862.341

StGKK

24.562.193

KGKK

16.154.558

SGKK

12.909.294

TGKK

17.736.854

VGKK

11.699.356

Die nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge sind auf die Prüfergebnisse von GPLA-PrüferInnen der Sozialversicherung und der Finanzämter zurückzuführen.