1091/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.04.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 25. Februar 2009 unter der Zahl 1049/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Grundversorgung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1:
Eine Angabe der Höhe der Kosten pro grundversorgter Person, die im Jahr 2008 durch die Grundversorgungsvereinbarung entstanden sind, aufgegliedert nach individueller und organisierter Unterbringung ist nicht möglich, da eine derartige Aufgliederung bei der Abrechnung nicht erfolgt.
Zur Frage 2:
Die Kosten der Grundversorgung betrugen für den Bund im Jahr 2008 € 94,2 Mio. Davon wurden den Ländern im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung für Versorgungsleistungen € 81,8 Mio. ausbezahlt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Nein.
Zur Frage 5:
Eine Statistik, wie viele Personen gesamt im Jahr 2008 in Grundversorgung waren, wird nicht geführt.