10911/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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BM für Frauen und Öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.290/0042-I/4/2012

Wien, am         Mai 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 16. März 2012 unter der Nr. 11052/J an mich eine schriftliche parlamen­tarische Anfrage betreffend Einhaltung der Angabe des Mindestentgeltes in Stellen­anzeigen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Gibt es eine zentrale Stelle im Öffentlichen Dienst die Stelleninserate dahinge­hend überprüft, ob sie gesetzkonform sind? Falls ja, wo ist diese Stelle angesie­delt und von welchen Organisationen stammen die Stelleninserate, die dort über­prüft werden?

 

Nein.

 


Zu Frage 2:

 

Ø  Können auch Dienststellen, die den Bundesministerien nicht nachgeordnet sind, ihre Stelleninserate bei einer zentralen Stelle im Öffentlichen Dienst auf ihre Ge­setzeskonformität hin überprüfen lassen? Falls ja, wie oft ist diese Möglichkeit seit Jahresbeginn in Anspruch genommen worden?

 

Kraft Gesetz sind die jeweils zuständigen Zentralstellen (Bundesministerien, Obersten Organe) oder die Dienststellen, denen von den Zentralstellen die Durchführung der Ausschreibung übertragen wurde, zur Angabe des Mindestgehaltes in Stellenanzeigen im Bundesdienst verpflichtet. Ansonsten siehe Punkt 1.

 

Zu Frage 3:

Ø  Welche Dienststellen, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, sind zur Einstellung eines Einkommensberichts nach § 6a (4) B-GlBG verpflichtet?

 

Alle Dienststellen, die mehr als 150 DienstnehmerInnen beschäftigen, für die es kein anzuwendendes Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppenschema gibt.

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie werden Dienststellen, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, über Neuerungen im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz informiert?

 

Dienststellen werden von Neuerungen im B-GlBG durch die Kundmachung im Bun­desgesetzblatt und durch in der Regel von der Sektion III des Bundeskanzleramtes an alle Dienstbehörden/Personalstellen des Bundes gerichtete Rundschreiben zu den jeweils aktuellen Dienstrechtsänderungen informiert.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Ø  Gibt es im Bereich des Öffentlichen Dienstes ein Schulungsangebot zum Thema Gleichbehandlungsrecht und richtet sich dieses Angebot auch an Dienststellen, die den Bundesministerien nicht nachgeordnet sind?

Ø  Welche Schulungen zum Thema Gleichbehandlungsrecht für den gesamten Öf­fentlichen Dienst finden regelmäßig statt und wer führt diese Schulungen durch?

 


Folgende Kurse werden angeboten:

 

 

 

Im einführenden "Lehrgang Personal - BL 500" - er vermittelt Ein- und Umstei­gerInnen einen generellen Überblick - ist ein halber Tag dem Thema Gleich­behandlung gewidmet.
Im Spezialseminar "RecruiterInnen - Grundlagen - BS 540" lernen Mitarbeiter­Innen mit konkreten Aufgaben in der Personalausschreibung und -auswahl die wesentlichen Bestimmungen des Gleichbehandlungsrechts, die einschlägige Entscheidungspraxis der Gleichbehandlungskommission sowie die Judikatur kennen.

 

 

o   Lehrgang Führungskompetenz: Modul ML 102: Inhalt u.a. auch Gender­kompetenz für Führungskräfte

o   Frauen ins Management - Karriereschritte planen

o   Personal genderspezifisch führen und entwickeln

o   Workshop Selbstpositionierung von Frauen in der Verwaltung

o   Kommunikation Männer – Frauen

o   Selbst-PR für Frauen

 

Vortragende in diesen Seminaren sind Expertinnen aus der Bundesverwaltung, die sowohl Vorsitzende für Gleichbehandlungsfragen in ihrem Ressort als auch Mitglied in der Gleichbehandlungskommission sind, sowie TrainerInnen, die sowohl über eine TrainerInnenausbildung als auch über Genderkompetenz und eine explizite Expertise zu diesem Themenbereich verfügen.

 


Sämtliche Veranstaltungen der Verwaltungsakademie des Bundes können auch von externen TeilnehmerInnen besucht werden. Die spezifischen Gleichbehandlungsse­minare (Umsetzung des Gleichbehandlungsrechts) der Verwaltungsakademie des Bundes sind für FunktionsträgerInnen (Gleichbehandlungsbeauftragte und Kontakt­frauen bzw. Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlung) aus externen Or­ganisationen kostenfrei.

 

 

Mit freundlichen Grüßen