10911/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.05.2012
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BM für Frauen und Öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.290/0042-I/4/2012 |
Wien, am Mai 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 16. März 2012 unter der Nr. 11052/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einhaltung der Angabe des Mindestentgeltes in Stellenanzeigen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Gibt es eine zentrale Stelle im Öffentlichen Dienst die Stelleninserate dahingehend überprüft, ob sie gesetzkonform sind? Falls ja, wo ist diese Stelle angesiedelt und von welchen Organisationen stammen die Stelleninserate, die dort überprüft werden?
Nein.
Zu Frage 2:
Ø Können auch Dienststellen, die den Bundesministerien nicht nachgeordnet sind, ihre Stelleninserate bei einer zentralen Stelle im Öffentlichen Dienst auf ihre Gesetzeskonformität hin überprüfen lassen? Falls ja, wie oft ist diese Möglichkeit seit Jahresbeginn in Anspruch genommen worden?
Kraft Gesetz sind die jeweils zuständigen Zentralstellen (Bundesministerien, Obersten Organe) oder die Dienststellen, denen von den Zentralstellen die Durchführung der Ausschreibung übertragen wurde, zur Angabe des Mindestgehaltes in Stellenanzeigen im Bundesdienst verpflichtet. Ansonsten siehe Punkt 1.
Zu Frage 3:
Ø Welche Dienststellen, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, sind zur Einstellung eines Einkommensberichts nach § 6a (4) B-GlBG verpflichtet?
Alle Dienststellen, die mehr als 150 DienstnehmerInnen beschäftigen, für die es kein anzuwendendes Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppenschema gibt.
Zu Frage 4:
Ø Wie werden Dienststellen, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, über Neuerungen im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz informiert?
Dienststellen werden von Neuerungen im B-GlBG durch die Kundmachung im Bundesgesetzblatt und durch in der Regel von der Sektion III des Bundeskanzleramtes an alle Dienstbehörden/Personalstellen des Bundes gerichtete Rundschreiben zu den jeweils aktuellen Dienstrechtsänderungen informiert.
Zu den Fragen 5 und 6:
Ø Gibt es im Bereich des Öffentlichen Dienstes ein Schulungsangebot zum Thema Gleichbehandlungsrecht und richtet sich dieses Angebot auch an Dienststellen, die den Bundesministerien nicht nachgeordnet sind?
Ø Welche Schulungen zum Thema Gleichbehandlungsrecht für den gesamten Öffentlichen Dienst finden regelmäßig statt und wer führt diese Schulungen durch?
Folgende Kurse werden angeboten:
Im
einführenden "Lehrgang Personal - BL 500" - er vermittelt Ein-
und UmsteigerInnen einen generellen Überblick - ist ein halber Tag
dem Thema Gleichbehandlung gewidmet.
Im Spezialseminar "RecruiterInnen - Grundlagen - BS 540" lernen
MitarbeiterInnen mit konkreten Aufgaben in der Personalausschreibung und
-auswahl die wesentlichen Bestimmungen des Gleichbehandlungsrechts, die
einschlägige Entscheidungspraxis der Gleichbehandlungskommission sowie die
Judikatur kennen.
o Lehrgang Führungskompetenz: Modul ML 102: Inhalt u.a. auch Genderkompetenz für Führungskräfte
o Frauen ins Management - Karriereschritte planen
o Personal genderspezifisch führen und entwickeln
o Workshop Selbstpositionierung von Frauen in der Verwaltung
o Kommunikation Männer – Frauen
o Selbst-PR für Frauen
Vortragende in diesen Seminaren sind Expertinnen aus der Bundesverwaltung, die sowohl Vorsitzende für Gleichbehandlungsfragen in ihrem Ressort als auch Mitglied in der Gleichbehandlungskommission sind, sowie TrainerInnen, die sowohl über eine TrainerInnenausbildung als auch über Genderkompetenz und eine explizite Expertise zu diesem Themenbereich verfügen.
Sämtliche Veranstaltungen der Verwaltungsakademie des Bundes können auch von externen TeilnehmerInnen besucht werden. Die spezifischen Gleichbehandlungsseminare (Umsetzung des Gleichbehandlungsrechts) der Verwaltungsakademie des Bundes sind für FunktionsträgerInnen (Gleichbehandlungsbeauftragte und Kontaktfrauen bzw. Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlung) aus externen Organisationen kostenfrei.
Mit freundlichen Grüßen