10912/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0096-I/4/2012

Wien, am 16. Mai 2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde ha­ben am 16. März 2012 unter der Nr. 11053/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend „Einhaltung der Angabe des Mindestentgeltes in Stellenan­zeigen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 4 und 5:

Ø  Welche Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem Bundesministeri­um nicht nachgeordnet sind, sind zur Angabe des Mindestentgelts in Stelleninse­raten nach § 7 (5) B-GlBG verpflichtet?

Ø  Welche Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem Bundesministeri­um nicht nachgeordnet sind, haben seit dem 01.01.2012 Stelleninserate veröf­fentlicht? In wie vielen Stelleninseraten fand sich keine Angabe des Mindestge­halts?

Ø  Welche Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem Bundesministeri­um nicht nachgeordnet sind, sind zur Erstellung eines Einkommensberichts nach § 6a (4) B-GlBG verpflichtet?


Ø  Wie werden Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem Bundesmi­nisterium nicht nachgeordnet sind, über Neuerungen im Bundes-Gleichbehand­lungsgesetz informiert?

 

Es gibt keine Dienststellen, die im Einflussbereich des Ressorts liegen, aber nicht dem Bundeskanzleramt nachgeordnet sind.

 

Zu Frage 3:

Ø  Wurden durch die Zentralstelle ihres Bundesministeriums seit dem 01.01.2012 Stelleninserate veröffentlicht? In wie vielen Stelleninseraten fand sich keine An­gabe des Mindestgehalts?

 

Seit dem 1.1.2012 fand sich in allen durch die Zentralstelle des Bundeskanzleramtes veröffentlichten Stelleninseraten nach dem Ausschreibungsgesetz 1989 eine Angabe des Mindestentgeltes im Sinne des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Ø  Gibt es in Ihrem Ressort ein Schulungsangebot zum Thema Gleichbehandlungs­recht und richtet sich dieses Angebot auch an Dienststellen, die dem Bundesmi­nisterium nicht nachgeordnet sind?

Ø  Welche Schulungen zum Thema Gleichbehandlungsrecht finden in Ihrem Ressort regelmäßig statt und wer führt diese Schulungen durch?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 11052/J durch die Frau Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst.

 

Mit freundlichen Grüßen