10912/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.05.2012
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0096-I/4/2012 |
Wien, am 16. Mai 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 16. März 2012 unter der Nr. 11053/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Einhaltung der Angabe des Mindestentgeltes in Stellenanzeigen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 4 und 5:
Ø Welche Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, sind zur Angabe des Mindestentgelts in Stelleninseraten nach § 7 (5) B-GlBG verpflichtet?
Ø Welche Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, haben seit dem 01.01.2012 Stelleninserate veröffentlicht? In wie vielen Stelleninseraten fand sich keine Angabe des Mindestgehalts?
Ø Welche Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, sind zur Erstellung eines Einkommensberichts nach § 6a (4) B-GlBG verpflichtet?
Ø Wie werden Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, über Neuerungen im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz informiert?
Es gibt keine Dienststellen, die im Einflussbereich des Ressorts liegen, aber nicht dem Bundeskanzleramt nachgeordnet sind.
Zu Frage 3:
Ø Wurden durch die Zentralstelle ihres Bundesministeriums seit dem 01.01.2012 Stelleninserate veröffentlicht? In wie vielen Stelleninseraten fand sich keine Angabe des Mindestgehalts?
Seit dem 1.1.2012 fand sich in allen durch die Zentralstelle des Bundeskanzleramtes veröffentlichten Stelleninseraten nach dem Ausschreibungsgesetz 1989 eine Angabe des Mindestentgeltes im Sinne des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes.
Zu den Fragen 6 und 7:
Ø Gibt es in Ihrem Ressort ein Schulungsangebot zum Thema Gleichbehandlungsrecht und richtet sich dieses Angebot auch an Dienststellen, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind?
Ø Welche Schulungen zum Thema Gleichbehandlungsrecht finden in Ihrem Ressort regelmäßig statt und wer führt diese Schulungen durch?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 11052/J durch die Frau Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst.
Mit freundlichen Grüßen