10913/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.000/0016-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am      . April 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 16. März 2012 unter der Nr. 11063/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Einhaltung der Angabe des Mindestentgelts in Stellenanzeigen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 4 und 5:

Ø  Welche Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, sind zur Angabe des Mindestgehalts in Stelleninseraten nach § 7(5) B-GIBG verpflichtet?

Ø  Welche Dienststellen im Einflussbereich  Ihres Ressorts, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, haben seit dem 01.01.2012 Stelleninserate veröffentlicht? In wie vielen dieser Stelleninserate fand sich keine Angabe des Mindestgehalts?

Ø  Welche Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, sind zur Einstellung eines Einkommensberichts nach § 6a (4) B-GIBG verpflichtet?

Ø  Wie werden die Dienststellen im Einflussbereich  Ihres Ressorts, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, über Neuerungen im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz informiert?


In meinem Einflussbereich gibt es keine Dienststellen, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind.  

 

 

Zu Frage 3:

Ø  Wurden durch die Zentralstelle Ihres Bundesministeriums seit dem 01.01.2012 Stelleninserate veröffentlicht? In wie vielen dieser Stelleninserate fand sich keine Angabe des Mindestgehalts?

 

 

In dem gefragten Zeitraum wurden insgesamt 8 Stellenausschreibungen veröffentlicht und in jeder  wurde das Mindestgehalt angegeben.

 

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Ø  Gibt es in Ihrem Ressort ein Schulungsangebot zum Thema Gleichbehandlungsrecht und richtet sich dieses Angebot auch an Dienststellen, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind?

Ø  Welche Schulungen zum Thema Gleichbehandlungsrecht finden in Ihrem Ressort regelmäßig statt und wer führt diese Schulungen durch?

 

 

Ich darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11052/J der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst verweisen.

 

Weiters möchte ich darauf hinweisen, dass für die Bediensteten meines Ressorts das diesbezügliche Schulungsangebot der Verwaltungsakademie des Bundes uneingeschränkt zur Teilnahme offen steht.