10916/AB XXIV. GP
Eingelangt am
16.05.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0087-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 11045/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „neue Beschäftigungsverhältnisse im Öffentlichen Dienst“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Im Bundesministerium für Justiz-Zentralleitung sind zwei Mitarbeiter auf Basis eines gemäß § 4 Abs. 4 ASVG abgeschlossenen freien Dienstvertrages beschäftigt.
Zu 2 und 3:
Im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Justiz sind derzeit sechs Mitarbeiterinnen und ein Mitarbeiter tätig, deren Dienstverhältnis auf einer Aufnahme als Ersatzkraft basiert und somit befristet ist.
Zu 4 und 5:
Es gibt im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Justiz keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Basis von Arbeitsleihverträgen.
Zu 6 und 7:
Zum Stichtag 1. März 2012 sind 113 weibliche und 109 männliche Bedienstete im Bereich des Bundesministeriums für Justiz-Zentralleitung beschäftigt. In Vollbeschäftigtenäquivalenten gerechnet sind dies 108,95 weibliche und 109 männliche Bedienstete.
Zu 8:
Derzeit sind für alle karenzierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ersatzkräfte tätig.
Zu 9 und 10:
Derartige Pläne gibt es nicht.
Wien, . Mai 2012
Dr. Beatrix Karl