10916/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0087-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 11045/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „neue Beschäftigungsverhältnisse im Öffentlichen Dienst“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Im Bundesministerium für Justiz-Zentralleitung sind zwei Mitarbeiter auf Basis eines gemäß § 4 Abs. 4 ASVG abgeschlossenen freien Dienstvertrages beschäftigt.

Zu 2 und 3:

Im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Justiz sind derzeit sechs Mitarbeiterinnen und ein Mitarbeiter tätig, deren Dienstverhältnis auf einer Aufnahme als Ersatzkraft basiert und somit befristet ist.

Zu 4 und 5:

Es gibt im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Justiz keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Basis von Arbeitsleihverträgen.

Zu 6 und 7:

Zum Stichtag 1. März 2012 sind 113 weibliche und 109 männliche Bedienstete im Bereich des Bundesministeriums für Justiz-Zentralleitung beschäftigt. In Vollbeschäftigtenäquivalenten gerechnet sind dies 108,95 weibliche und 109 männliche Bedienstete.

Zu 8:

Derzeit sind für alle karenzierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ersatzkräfte tätig.

Zu 9 und 10:

Derartige Pläne gibt es nicht.

Wien,      . Mai 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl