10918/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.05.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0089-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 11067/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Abg. Dr. Peter Pilz und die Staatsanwaltschaft Wien“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen langte am 23. März 2012 bei der Staatsanwaltschaft Wien zur AZ 13 St 124/12i eine anonyme Anzeige gegen Staatsanwalt MMag. H.W. und AbgzNR Dr. P.P. unter Anschluss der parlamentarischen Anfrage des AbgzNR Mag. Wolfgang Gerstl ein. Demnach habe Staatsanwalt MMag. H.W. auf Anfrage des AbgzNR Dr. P.P. diesem mitgeteilt, dass gegen den AbgzNR Dr. W.A. ein Strafverfahren anhängig sei.
Da es sich um ein Ermittlungsverfahren gegen einen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wien handelt, wurde das Verfahren von der Oberstaatsanwaltschaft Wien gemäß § 28 StPO der Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen.
Im Hinblick auf das ohnehin bereits eingeleitete Ermittlungsverfahren bedarf es seitens des Bundesministeriums für Justiz keiner weiteren Veranlassungen.
Zu 2:
Nein. Hinweise für eine strukturelle Befangenheit der Oberstaatsanwaltschaft Wien liegen nicht vor.
Wien, . Mai 2012
Dr. Beatrix Karl