10919/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0106-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 15. Mai 2012

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11035/J-NR/2012 betreffend die Überprüfung der Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes bei der Vergabe von Förderungen an Unternehmen, die die Abg. Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 16. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 3:

Vorausgeschickt wird, dass allen Förderungen in den nachstehend genannten Bereichen gemeinsam ist, dass diese keine Unternehmensförderungen im eigentlichen Sinn darstellen, sondern Basis- und Projektförderungen sind, die für bestimmte Aufgaben zweckgebunden sind. Eine Abfrage aller Förderanträge dahingehend, welche der förderwerbenden Institutionen über angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen bzw. Arbeitsverhältnisse sämtlicher Art, die auf privatrechtlichem Vertrag beruhen, aufweisen, stünde in keinem vertretbaren Verhältnis zum dafür notwendigen Verwaltungsaufwand. Eine Unterscheidung etwa von Vereinen mit angestellten Bediensteten bzw. Arbeitsverhältnissen und solchen ohne kann jedenfalls derzeit nicht realisiert und auch aus technischen Gründen nicht abgefragt werden. Es können daher nur alle Förderungen an Vereine, Unternehmen und Institutionen anderer Rechtsform betragsmäßig bekanntgegeben werden. Im Sinne von § 14 Gleichbehandlungsgesetz wurden aufgrund von Richtlinien, wie etwa den Allgemeinen Rahmenrichtlinien 2004 oder Sonderrichtlinien, Förderungen durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in den nachstehend genannten Bereichen mit einer Gesamthöhe von rd. EUR 147.954.976,78 vergeben.

 

Für den Bereich der Bildungskulturförderung sind diesbezügliche Förderungen an Vereine und Unternehmen im Jahr 2011 mit insgesamt EUR 6,395 Mio. zu beziffern; es werden primär Projektförderungen, keine Unternehmensförderungen im eigentlichen Sinn vergeben. In diesem Betrag sind auch die Subventionen an den Verein KulturKontakt Austria in der Höhe von EUR 1,495 Mio. enthalten, welcher Sachleistungen (keine Förderungen) an Schulen vergibt. KulturKontakt Austria hat zu 90% weibliche Angestellte und ist dem Gleichbehandlungsgesetz und der Diversität verpflichtet.

 

Im Bereich der Förderung der allgemein-pädagogischen Erfordernisse einschließlich Schulwesen und Lehrerbildung beläuft sich der Erfolg des Jahres 2011 auf insgesamt EUR 28.378.303,41. Es handelt sich hierbei um Projektförderungen mit pädagogisch-didaktischen Inhalten, darunter etwa Förderungszuwendungen an Vereine, die sich für die Gleichstellung von Migrantinnen und Migranten einsetzen, an Vereine für Maßnahmen der Politischen Bildung oder der Umweltbildung, weiters an Vereine im Zusammenhang mit ESF-Projekten zur Schulsozialarbeit sowie der Information, Beratung und Orientierung von Maturantinnen und Maturanten, ferner Investitionsförderungen für mittlere und höhere Privatschulen bzw. an deren Träger, sowie via die einschlägigen Dachverbände ausgeschüttete Förderungen für Schulen mit eigenem Statut bzw. an deren Träger. Inkludiert ist darüber hinaus das Förderprogramm „Berufsmatura (Lehre mit Reifeprüfung)“ mit einem Erfolg 2011 im Ausmaß von EUR 12.600.448,75, in dessen Rahmen über Trägerorganisationen in allen Bundesländern Lehrgangsanbieter gefördert werden, welche Lehrlinge in Lehrgängen auf die Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung vorbereiten. Damit sind die für Lehrlinge eingerichteten Angebote für diese Zielgruppe kostenfrei. Auch hier handelt es sich jedoch um keine Unternehmensförderungen im eigentlichen Sinn.

 

Im Bereich der Kulturförderung österreichischer Volksgruppen wurden 2011 Förderungen in der Höhe von EUR 1.063.000,00 an entsprechende Einrichtungen vergeben. Bemerkt wird, dass die damit erfassten Vereine der Volksgruppen zu einem Großteil aus weiblichen Mitgliedern bestehen und auch oft von Frauen geleitet werden (Verein Exil, Verein Ketani, Kulturverein Zell Pfarre) bzw. es kommen die Tätigkeiten der Vereine gleichermaßen weiblichen und männlichen Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen zugute, wie etwa die Lernbetreuung bei den Roma-Vereinen in Wien und Oberwart oder die Kulturvereine der Kärntner Slowenen und Sloweninnen.

 

Im Bereich der Erwachsenenbildung betrug das Fördervolumen 2011 insgesamt EUR 13.643.000,00 und beinhaltet dieses Volumen Leistungsvereinbarungen mit der Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs (EUR 5.322.600,00), wobei hier die durchgehende Berücksichtigung des Gender Aspektes intern und extern mit entsprechenden Maßnahmen wie genderspezifischen Veranstaltungen wesentlich ist, sowie ferner ESF-Projekte (EUR 4.001.334,00) und nationale Projekte (EUR 4.319.066,00).

 

Die im Kulturbereich auf Antrag gewährten Förderungen werden an Museen, die nicht in Bundeseigentum stehen, an Vereine der Volkskultur und des Öffentlichen Büchereiwesens sowie an Öffentliche Büchereien, vergeben. Die in diesem Bereich vergebenen Summen betrugen im Jahr 2011 EUR 1,578 Mio. für museale Einrichtungen sowie EUR 1,934 Mio. für das Öffentliche Büchereiwesen und EUR 0,490 Mio. im Bereich der Volkskultur. Die Summe der im Bereich des Denkmalschutzes vergebenen Förderungen betrug im Jahr 2011 insgesamt EUR 16,934 Mio.. Die im Bereich des Denkmalschutzes gewährten Fördermittel verteilten sich 2011 österreichweit auf insgesamt 1.070 Projekte bzw. Objekte. Allen diesen hier genannten Förderungen ist gemeinsam, dass es keine Unternehmensförderungen im eigentlichen Sinn sind, sondern Basis- und Projektförderungen, die für bestimmte Aufgaben zweckgebunden sind. Dabei ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Förderwerberinnen und -werber Unternehmen sind.

 

Im Kunstbereich wurden im Jahr 2011 Förderungsmittel an Unternehmen, soweit diese als Vereine, gemeinnützige GesmbH oder auch (gewinnorientierte) GesmbH, ARGEs oder Kunst- und Kulturorganisationen anderer Rechtsformen in Erscheinung treten, zum Zwecke der Förderung von Kunstprojekten und/oder Programmen in der Gesamthöhe von EUR 77.539.673,37 vergeben. Unternehmensförderungen im engeren Sinne sind dies jedoch nicht. Eine Abfrage nach Vereinen oder Institutionen anderer Rechtsform mit angestellten Mitarbeitern oder Arbeitsverhältnissen kann über die Kunstdatenbank aus technischen Gründen nicht erfolgen. Es ist jedoch bekannt, dass viele der geförderten Vereine sehr klein sind und ausschließlich mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihr Auslangen finden.

 

Zu Fragen 2 und 4:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat staatliche bzw. staatsnahe Einrichtungen mit der Vergabe von Förderungen im Sinne von § 14 Gleichbehandlungsgesetz aufgrund von Richtlinien, wie etwa den Allgemeinen Rahmenrichtlinien 2004 oder Sonderrichtlinien, beauftragt.

In der in Beantwortung der Fragen 1 und 3 genannten Gesamthöhe von Förderungen im Kunstbereich an Institutionen verschiedener Rechtsformen sind auch die Förderungsmittel an das Österreichische Film Institut im Ausmaß von EUR 16.570.000,00 im Jahr 2011 enthalten, das diese Mittel überwiegend an Filmproduktionsfirmen zur Verfügung stellt. Weiters erhielt der Verein KulturKontakt Austria ebenfalls aus der oben genannten Gesamtförderungssumme aus dem Kunstbereich einen Betrag von EUR 1.150.000,00 im Jahr 2011 zur Unterstützung von Projekten aller Kunstsparten zur Förderung des interkulturellen Dialogs ist Osteuropa und Österreich sowie für Kulturvermittlung und Beratung im Bereich Kultursponsoring.

 

Zu Fragen 5 sowie 18 und 19:

Es ist bisher in keinem Fall in den letzten drei Jahren zu einer Rückforderung der Förderung aufgrund eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz gekommen; desgleichen wurden auch keine Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz bekannt bzw. festgestellt, auf Grund deren Förderungen hätten zurückgefordert bzw. verwehrt werden müssen.

 

Zu Fragen 6 bis 17:

Generell ist zu bemerken, dass grundsätzlich von der Richtigkeit der Angaben der Förderwerberinnen und -werber im Förderansuchen auszugehen ist und diese die gesetzlichen Verpflichtungen einhalten. Im Zuge der Förderungsgewährung verpflichten sich die Förderwerberinnen und -werber durch Unterschrift zur Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes. Sollten jedoch Anhaltspunkte erkennbar sein, die die Zuverlässigkeit einer Förderwerberin oder eines Förderwerbers in Zweifel ziehen könnten, so wird eine nähere Überprüfung durchgeführt. Sollten sich die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestärken, so wird keine Förderung gewährt.

 

Wegen Verletzung von Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes ist bisher noch kein Förderungsansuchen abgelehnt worden. Nach Kenntnis des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur besteht nach der derzeitigen Gesetzeslage keine wie im § 28b Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehene Evidenz, in der Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz zentral erfasst werden und aus der Förderungsgeber vor Gewährung einer Förderung Auskunft verlangen könnten.

 

In den Allgemeinen Bedingungen für die Gewährung von Förderungen durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, die Bestandteil jeder Förderungsvereinbarung sind, ist unter anderem Grund für die Einstellung und Rückforderung der Förderung, wenn die Förderwerberin oder der Förderwerber die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes nicht beachtet.

Sollten daher Informationen in dieser Richtung dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zukommen, wird so wie bei Verletzung von anderen Förderungsbedingungen im Zuge der Förderungsüberprüfungen die Förderung zurückgefordert.

 

Mit Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. I Nr. 7/2011, wurde die in § 11a leg. cit. vorgesehene Verpflichtung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zur Erstellung eines Einkommensberichts normiert. Diese Bestimmung tritt gestaffelt in Kraft. Wer Anspruch auf Übermittlung des Einkommensberichts und wer Informationen aus diesem haben kann ist im § 11a leg.cit. abschließend geregelt. Fördergeber sind nicht als Berechtigte angeführt.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.