10921/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0108-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 14. Mai 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11062/J-NR/2012 betreffend die Einhaltung der Angabe des Mindestentgelts in Stellenanzeigen, die die Abg. Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 16. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Im Einflussbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur gibt es keine Dienststellen, die dem Bundeministerium nicht nachgeordnet sind.

 

Zu Frage 3:

Ja, die im nachgefragten Zeitraum bis zum Stichtag der Anfragestellung öffentlich kund­gemachten Ausschreibungen, auf die das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) anzu­wenden ist, haben die erforderlichen Angaben zum Mindestentgelt enthalten.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird hingewiesen.

 


Zu Fragen 6 und 7:

Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 11052/J-NR/2012 durch die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst verwiesen. Zudem wird darauf hinge­wiesen, dass in den von der für ua. für Grundsatzangelegenheiten Schulmanagement zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur jährlich für die Kolleginnen und Kollegen aus den Landesschulräten veranstalteten Dienstrechtsrechtstagungen zum Lehrerinnen- und Lehrerdienstrecht die Anliegen des B-GlBG behandelt werden. Im Zuge der Dienstrechtstagung-Verwaltungspersonal im Frühjahr 2012 referierte die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen zum Thema „Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und Frauenförderungsplan“. Darüber hinaus wird im Rahmen der Grundausbildung (aller Verwendungs-/Entlohnungsgruppen) das Bundes-Gleichbehandlungsrecht im Ausbildungsfach „Öffentlicher Dienst“ vorgetragen und geprüft. Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen informiert ua. die Gleichbehandlungsbeauftragten und Frauenbeauftragten des Ressorts sowie die Mitglieder der Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen an den Pädagogischen Hoch­schulen über aktuelle Entwicklungen im B-GlBG. Ferner werden in laufenden Besprechungen und Sitzungen sowie einer jährlichen Bundestagung Schulungen, Workshops und Dienstrechts­vorträge in Bezug auf das B-GlBG durchgeführt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.