10927/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0092-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 11081/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafen gemäß Tabakgesetz „Obliegenheiten betreffend den Nichtraucherschutz““ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 7:

Die vorliegende Anfrage betrifft nicht den Vollziehungsbereich der Frau Bundesministerin für Justiz, zumal das Tabakgesetz keine gerichtlichen Straftatbestände enthält. Es darf daher auf die Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Gesundheit verwiesen werden.

 

Wien,     . Mai 2012

 

 

Dr. Beatrix Karl