10927/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.05.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0092-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 11081/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafen gemäß Tabakgesetz „Obliegenheiten betreffend den Nichtraucherschutz““ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 7:
Die vorliegende Anfrage betrifft nicht den Vollziehungsbereich der Frau Bundesministerin für Justiz, zumal das Tabakgesetz keine gerichtlichen Straftatbestände enthält. Es darf daher auf die Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Gesundheit verwiesen werden.
Wien, . Mai 2012
Dr. Beatrix Karl