10929/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.05.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0457-II/10/a/2012
Wien, am . Mai 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 19. März 2012 unter der Zahl 11069/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Variete- und Revueveranstaltungen – GoGo-Dancing – Menschen- und Frauen-handel – Zahlen 2011“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 10 bis 13:
Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 8026/J vom 20. Mai 2011 (7973/AB XXIV. GP) verwiesen.
Zu Frage 3:
In den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien sind den Sicherheitsbehörden im Jahr 2011 keine bzw. keine nennenswerten Kriminalitäts- oder Sicherheitsprobleme in diesem Zusammenhang bekannt geworden.
In den anderen Bundesländern stellt sich die Lage folgendermaßen dar:
Oberösterreich:
Den Sicherheitsbehörden sind im Jahr 2011 Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Suchtmittelgesetz (SMG), dem Fremdenpolizeigesetz (FPG), dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) und dem Ausländerbeschäftigungs-gesetz (AuslBG) bekannt geworden.
Salzburg:
Es konnten Probleme im Bereich des NAG – im Schnittstellenbereich zum FPG - in Bezug auf die Einstufung der arbeitsmarktrechtlichen Stellung hinsichtlich der Selbst- oder Unselb-ständigkeit der betreffenden Personen festgestellt werden.
Steiermark
Den Sicherheitsbehörden sind 2011 Sachverhalte im Zusammenhang mit dem StGB sowie dem FPG bekannt geworden.
Zu Frage 4:
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Bundesland |
Kontrollen |
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Burgenland |
Stichproben |
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Kärnten |
Stichproben |
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Niederösterreich |
65 |
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Oberösterreich |
57 |
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Salzburg |
Stichproben |
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Steiermark |
12 |
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Tirol |
Stichproben |
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Vorarlberg |
2 |
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Wien |
Die in diesem Kontext geführten Amtshandlungen wurden nicht nur in den angefragten Betrieben, sondern auch in anderen durchgeführt. Eine differenzierte statistische Auswertung ist nicht erfolgt, sodass hierzu keine Aussage getroffen werden kann. |
Im Zuge der Kontrollen ergab sich kein Anlass zur Durchführung von Hausdurchsuchungen, noch ergab sich der Verdacht von Kinder- und/oder Frauenhandel.
Zu den Fragen 5 und 6:
In den Bundesländern Burgenland, Kärnten und Niederösterreich wurden den Veranstaltern und deren Mitarbeitern im Jahr 2011 keine konkreten Gesetzesverletzungen nachgewiesen.
In Oberösterreich wurden im Jahr 2011 eine Übertretung nach dem Meldegesetz, 4 An-zeigen nach dem StGB, 2 Anzeigen nach dem SMG sowie 11 Anzeigen nach dem FPG und NAG erstattet. Darüber hinaus wurden dem Finanzamt 2 Fälle wegen illegaler Beschäftigung gemeldet.
In Salzburg wurden Übertretungen nach dem NAG und dem AuslBG festgestellt; entsprechende statistische Aufzeichnungen werden nicht geführt, weshalb keine konkreten Zahlen genannt werden können.
In Tirol werden keine entsprechenden statistischen Aufzeichnungen geführt, daher können keine konkreten Zahlen genannt werden. Es konnten aber vereinzelt Kleinkriminalität sowie Übertretungen nach dem FPG, dem NAG und dem Meldegesetz festgestellt werden.
In der Steiermark wurden im Jahr 2011 insgesamt 5 Anzeigen nach dem StGB erstattet. In Bezug auf Verwaltungsübertretungen liegen keine statistischen Aufzeichnungen vor.
In Vorarlberg wurde im Jahr 2011 eine Anzeige nach dem AuslBG bzw. nach dem All-gemeinen Sozialversicherungsgesetz erstattet.
In Wien werden keine gesonderten Statistiken geführt, die eine Beantwortung der konkreten, auf den speziellen Bereich beschränkten Fragen ermöglichen würde.
In Bezug auf Verfahrenseinstellung der angezeigten Verwaltungsübertretungen werden keine statistischen Aufzeichnungen geführt. Bezüglich der gerichtsanhängigen Delikte und der Verfahrensstände darf auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz ver-wiesen werden.
Zu Frage 7:
In den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und Vorarlberg wurden im Jahr 2011 keine strafrechtlichen Ermittlungen geführt.
Für Tirol liegt mangels entsprechender statistischer Aufzeichnungen kein Zahlenmaterial vor.
Auch in Wien werden keine gesonderten Aufzeichnungen entsprechend der Anfrage geführt.
In der Steiermark wurden 5 und in Oberösterreich 4 Anzeigen nach dem StGB erstattet.
Zu den Fragen 8 und 9:
In der Steiermark konnten 2011 19 Personen (Staatsangehörigkeiten: Nigeria, Kolumbien, Dominkanische Republik, USA, Brasilien und Peru) als rechtswidrig aufhältig und eine Person (rumänische Staatsangehörigkeit) als „Zwangsprostituierte“ festgestellt werden. In-wieweit diese Personen in Schubhaft genommen bzw. abgeschoben wurden, kann mangels entsprechender statistischen Aufzeichnungen nicht mitgeteilt werden.
Für alle anderen Bundesländer liegen keine entsprechenden Aufzeichnungen vor bzw. konnten keine Sachverhalte festgestellt werden.