10930/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0511-II/2012

 

Wien, am        . Mai  2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter, Genossinnen und Genossen haben am 19. März 2012 unter der Zahl 11071/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Strafanzeige gegen Rechtsextremismus (3)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Nein. Bei der betreffenden IP-Adresse handelt es sich um die IP-Adresse des Bundes-ministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 3:

Ja.

 


Zu den Fragen 4 bis 21:

Die betreffende IP-Adresse wird von über 30.000 Benutzern bei Zugriffen aus dem BAKS-System in das Internet verwendet. Eine Auswertung der Protokollierung ist auf Grund des verstrichenen Zeitraumes nicht mehr möglich.

 

Abrufe von einer öffentlich zugänglichen Webseite können daher nicht automatisch als Ermittlungshandlungen geortet werden, auch wenn es sich bei den Benutzern um Angehörige des Bundesministeriums für Inneres gehandelt hat.

 

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung hat den Sachverhalt mit Bericht vom 31. August 2011 an die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von        Korruption übermittelt, die den Fall an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten hat.

 

Von einer weiteren Beantwortung der Fragen wird auf Grund eines laufenden Verfahrens Abstand genommen.