10934/AB XXIV. GP
Eingelangt am
21.05.2012
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möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0094-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 11086/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Besuchsrecht- und Obsorgeverfahren 2009, 2010 und 2011“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Ich habe aus Anlass der Anfrage eine Auswertung aller Besuchsrechts- und Obsorgevorgänge der Jahre 2009 bis 2011 vornehmen lassen und das Ergebnis hier angeschlossen. Dabei ist zu beachten, dass die aus der Verfahrensautomation Justiz gewonnene jahresbezogene Auswertung (nur) die Anzahl jener Besuchsrechts- und Obsorgevorgänge auswirft, die in diesem Jahr angefallen und erledigt wurden. Ferner ist die Verfahrensdauer in der Tabelle nicht als Durchschnittswert errechnet sondern als Median, also als Mittelwert in der statistischen Verteilung.
Zu 5:
Die Tabelle zeigt den zu den jeweiligen Stichtagen eingesetzten Stand an Richtern (in Köpfen und VZK) in Außerstreitsachen:
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Stichtag |
Richter (Köpfe) |
Richter (VZK) |
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1.1.2010 |
431 |
165,65 |
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1.1.2011 |
425 |
162,97 |
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1.1.2012 |
411 |
161,51 |
Eine genauere Unterteilung, etwa in Pflegschafts- oder Sachwalterschaftssachen, ist aufgrund der zahlreichen Mischverwendungen nicht möglich.
Zu 6:
Über die Fluktuation in bestimmten Bereichen, wie zum Beispiel dem Außerstreitbereich, liegen keine Daten vor und könnten nur mit unvertretbar hohem Aufwand gewonnen werden.
Zu 7:
Die Personalanforderungsrechnung für das Jahr 2010 hat für Richter, die mit Besuchsrechts- und Obsorgeverfahren betraut sind, einen Personalbedarf von 34,75 VZK ergeben. Im Bereich der Bezirksgerichte lag der Auslastungsgrad der Richter im Jahr 2010 bei 105,04 %.
Zu 8 bis 14:
Diese Daten werden in den elektronischen Registern der Verfahrensautomation Justiz (VJ) nicht (oder nicht auswertbar) gespeichert, sodass sie nur im Wege bundesweiter händischer Aktenrecherchen zu gewinnen wären. Von der Erteilung eines entsprechenden Berichtsauftrags musste ich aufgrund des dadurch entstehenden unvertretbar hohen Verwaltungsaufwands absehen.
Zu Fragepunkt 13 ist anzumerken, dass zwar eine genaue Ermittlung, bei welchen Besuchsanträgen ein Gutachten beauftragt oder erstellt wurde, aus der VJ nicht ermittelbar ist. Als Annäherung wurden aber jene Besuchsrechts- und Obsorgevorgänge gesondert ermittelt, für die in der VJ zumindest ein Verfahrensbeteiligter mit der Rolle „Sachverständiger“ erfasst ist. Die Auswertung liegt der Anfragebeantwortung als Anhang bei (die in der Tabelle ausgewiesene Differenzierung in Obsorge und „spezielle Obsorge“ ist eine registertechnische zur besseren Erfassung von Obsorgefällen, hat aber keine rechtliche Qualität).
Wien, . Mai 2012
Dr. Beatrix Karl
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe
Anfragebeantwortung (gescanntes Original)
zur Verfügung.