10935/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.05.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0513-II/2012
Wien, am . Mai 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 21. März 2012 unter der Zahl 11084/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Rechtsextreme Straftaten im Jahre 2011“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 10:
|
Tathandlungen 2011 |
|
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rechtsextremistisch |
282 |
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fremdenfeindlich/rassistisch |
37 |
|
antisemitisch |
16 |
|
islamophob |
4 |
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sonstige Motivlage/unspezifisch |
140 |
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gesamt |
479 |
|
Anzeigen 2011 |
|
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Verbotsgesetz |
436 |
|
Verhetzung (§ 283 StGB) |
84 |
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sonstige Delikte nach dem Strafgesetzbuch |
368 |
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Abzeichengesetz |
26 |
|
Art. III Abs. 1 Z 4 EGVG |
49 |
|
gesamt |
963 |
Zu Frage 11:
341.
Zu den Fragen 12 bis 13:
Bei der Internet-Meldestelle für NS-Wiederbetätigung gingen im Jahre 2011 insgesamt 338 Hinweise ein. Bei den Meldungseingängen handelte es sich teilweise um Mehrfach-meldungen verschiedener Absender sowie auch um andere Anliegen bzw. Sachverhalte aus dem Internet ohne Österreichbezug, wobei im Falle konkretisierbarer Verdachtsmomente die Hinweise an die zuständige Stelle im Ausland weitergeleitet wurden. Bei Verdacht eines strafbaren Tatbestandes mit Österreichbezug wurden die Hinweise den zuständigen Sicher-heitsdienststellen zur weiteren Bearbeitung übergeben beziehungsweise bei der Justiz ange-zeigt.
Zu Frage 14:
Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 7425/J vom 17. März 2011 (7372/AB XXIV. GP) verwiesen.