10935/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0513-II/2012

Wien, am         . Mai 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 21. März 2012 unter der Zahl 11084/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Rechtsextreme Straftaten im Jahre 2011“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 10:

Tathandlungen 2011

rechtsextremistisch

282

fremdenfeindlich/rassistisch

  37

antisemitisch

  16

islamophob

    4 

sonstige Motivlage/unspezifisch

140

gesamt

479

 

Anzeigen 2011

Verbotsgesetz

436

Verhetzung (§ 283 StGB)

  84

sonstige Delikte nach dem Strafgesetzbuch

368

Abzeichengesetz

  26

Art. III Abs. 1 Z 4 EGVG

  49

gesamt

963


Zu Frage 11:

341.

 

Zu den Fragen 12 bis 13:

Bei der Internet-Meldestelle für NS-Wiederbetätigung gingen im Jahre 2011 insgesamt 338 Hinweise ein. Bei den Meldungseingängen handelte es sich teilweise um Mehrfach-meldungen verschiedener Absender sowie auch um andere Anliegen bzw. Sachverhalte aus dem Internet ohne Österreichbezug, wobei im Falle konkretisierbarer Verdachtsmomente die Hinweise an die zuständige Stelle im Ausland weitergeleitet wurden. Bei Verdacht eines strafbaren Tatbestandes mit Österreichbezug wurden die Hinweise den zuständigen Sicher-heitsdienststellen zur weiteren Bearbeitung übergeben beziehungsweise bei der Justiz ange-zeigt.

 

Zu Frage 14:

Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 7425/J vom 17. März 2011 (7372/AB XXIV. GP) verwiesen.