10938/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 16. Mai 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0134-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11104/J betreffend „Integrationsförderung“, welche die Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen am 22. März 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Seitens meines Ressorts wurde im Jahr 2011 für Integrationsförderung, einerseits für sechs Familienberatungsstellen mit Schwerpunkt Migration und andererseits für den Förderschwerpunkt "Integration" im Rahmen der Jugendförderung, ein Betrag von insgesamt € 543.787,03 ausgeschüttet.

 


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Auseinandersetzung mit der Kultur des neuen Heimatlandes erhöht in vielen Familien mit Migrationshintergrund das innerfamiliäre Konfliktpotential, weshalb Schwerpunktfamilienberatungsstellen Unterstützung bei Integrationsbemühungen bieten. Die Kriterien zur Förderung der Familienberatungsstellen sind im Familienberatungsförderungsgesetz definiert. Die konkrete Höhe der einzelnen Förderung wird aus dem von den Einrichtungen nachzuweisenden Beratungsbedarf in Kombination mit den vom Ressort für einzelne Regionen definierten budgetären Zielkriterien bestimmt.

 

Das Bundes-Jugendförderungsgesetz sieht vor, dass gemäß § 2 Abs. 2 der "Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit" der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Förderschwerpunkte vorgeben kann. Für das Jahr 2011 waren dies:

 

·           Berufsorientierung

·           Integration

·           Förderung des freiwilligen Engagements

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Alle geförderten Familienberatungsstellen, somit auch die Schwerpunktberatungsstellen für Migrant/inn/en, haben über ihre Aktivitäten laufend mittels eines elektronischen Dokumentationsprogramms zu berichten, mit dem die Tätigkeiten der Berater/innen und Mitarbeiter/innen, die Beratungsfälle und Beratungsinhalte sowie anonymisierte soziodemographische Daten der beratenen Personen und Familien dokumentiert werden. In der Familienberatung gibt es keine Zielvorgaben für Beratungsergebnisse, da eine non-direktive Beratung vorgesehen ist.

 


Die im Bundes-Jugendförderungsgesetz definierten Grundsätze der Jugendarbeit zielen ab auf die Förderung

 

·           der Bereitschaft junger Menschen zu Toleranz, Verständigung und friedlichem Zusammenleben sowie Förderung des gegenseitigen Verständnisses im innerstaatlichen wie auch im internationalen Bereich

·           gemeinschaftsstiftender und menschenrechtsbezogener Bildung

·           der Gleichberechtigung beider Geschlechter

·           der Integration von Menschen mit Behinderungen

 

Bei diesen Förderzielen handelt es sich um soziale Kompetenzen, die sich einer Kontrolle im engeren Sinne entziehen.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Insoweit diese Frage den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend berührt, ist festzuhalten, dass eine Überprüfung des Integrationserfolges nicht möglich ist, da aufgrund der Bestimmungen des Familienberatungsförderungsgesetzes die Beratung in den Familienberatungsstellen unter Wahrung der Anonymität der Ratsuchenden und freiwillig angeboten werden muss. Die außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit zielen auf Bewusstseinsbildung und die Förderung sozialer Kompetenzen ab, die sich einer Prüfung im engeren Sinne entziehen.