10940/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 16. Mai 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0152-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11272/J betreffend „der Situation von KurzpraktikantInnen und AusbildungspraktikantInnen im öffentlichen Dienst“, welche die Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen am 29. März 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

2011 waren in der Bundesmobilienverwaltung vier und in der Burghauptmannschaft Österreich fünf Kurzpraktikant/inn/en als Ferialpraktikant/inn/en entsprechend den Vorschriften des Vertragsbedienstetengesetzes (VBG) beschäftigt.

 

 


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

In der Zentralleitung des Ressorts und im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen waren 2011 jeweils ein/e Ausbildungspraktikant/in als Verwaltungspraktikant/in gemäß §§ 36a ff VBG 1948 beschäftigt.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Es ist beabsichtigt, 2012 in der Zentralleitung des Ressorts 14 Kurzpraktikant/inn/en als Verwaltungspraktikant/inn/en gemäß §§ 36a ff VBG 1948 zu beschäftigen. Im Bereich der Bundesmobilienverwaltung und der Burghauptmannschaft Österreich ist beabsichtigt, 2012 dieselbe Anzahl an Kurzpraktikant/inn/en als Ferialpraktikant/inn/en wie 2011 zu beschäftigen.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Beschäftigung von Ausbildungspraktikant/inn/en ist zum jetzigen Zeitpunkt aus Ressourcengründen nicht vorgesehen.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Dies ist im Hinblick auf § 36e VBG 1948 weder erlaubt noch vorgesehen.