10940/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.05.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 16. Mai 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0152-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11272/J betreffend „der Situation von KurzpraktikantInnen und AusbildungspraktikantInnen im öffentlichen Dienst“, welche die Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen am 29. März 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
2011 waren in der Bundesmobilienverwaltung vier und in der Burghauptmannschaft Österreich fünf Kurzpraktikant/inn/en als Ferialpraktikant/inn/en entsprechend den Vorschriften des Vertragsbedienstetengesetzes (VBG) beschäftigt.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
In der Zentralleitung des Ressorts und im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen waren 2011 jeweils ein/e Ausbildungspraktikant/in als Verwaltungspraktikant/in gemäß §§ 36a ff VBG 1948 beschäftigt.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Es ist beabsichtigt, 2012 in der Zentralleitung des Ressorts 14 Kurzpraktikant/inn/en als Verwaltungspraktikant/inn/en gemäß §§ 36a ff VBG 1948 zu beschäftigen. Im Bereich der Bundesmobilienverwaltung und der Burghauptmannschaft Österreich ist beabsichtigt, 2012 dieselbe Anzahl an Kurzpraktikant/inn/en als Ferialpraktikant/inn/en wie 2011 zu beschäftigen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Beschäftigung von Ausbildungspraktikant/inn/en ist zum jetzigen Zeitpunkt aus Ressourcengründen nicht vorgesehen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Dies ist im Hinblick auf § 36e VBG 1948 weder erlaubt noch vorgesehen.