10944/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0111-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 15. Mai 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11087/J-NR/2012 betreffend Verwendung der Mittel aus dem Künstlerhilfe-Fonds, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 21. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Wie auch im einleitenden Teil der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage angesprochen wäre vorweg darauf hinzuweisen, dass der Künstlerhilfe-Fonds als Fonds privaten Rechts mit Sitz in Wien 1962 als wirtschaftliche Selbsthilfeeinrichtung für die selbständigen bildenden Künstlerinnen und Künstler eingerichtet wurde und zwar zur Übernahme des halben auf die Künstlerinnen und Künstler entfallenden Beitrages zur Pensionsversicherung der freiberuflich tätigen bildenden Künstlerinnen und Künstler. Die Dotierung dieses Fonds erfolgte ausschließlich aus Mitteln des Bundes bzw. der Kunstförderung.

Das System des Künstlerhilfe-Fonds lief nach der Beschlussfassung über das neue Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz aus und wurde durch eine für alle selbständig erwerbstätigen Künstlerinnen und Künstler ab 1. Jänner 2001 geltende Förderung ihrer Pensions­versicherungsbeiträge neu geregelt.

Ein Weiterbestand des Künstlerhilfe-Fonds war jedoch noch so lange erforderlich, bis alle früheren Fälle durch die Gewerbliche Sozialversicherung entsprechend abgewickelt wurden. In diesem Zusammenhang entstanden Rückzahlungen der Gewerblichen Sozialversicherung an den Künstlerhilfe-Fonds zum 31. Dezember 2011 in der Höhe von EUR 1.676.501,82.

Aufgrund einer Prüfung und Empfehlung des Rechnungshofes (Rohbericht) wurde seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur der Künstlerhilfe-Fonds mit Jahres­ende 2011 aufgelöst. Die verbliebenen Mittel wurden dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur überwiesen.

Die rücküberwiesenen Mittel von EUR 1.676.501,82 werden für Schwerpunktmaßnahmen im Bereich Digitalisierung regionaler Kinos und dringliche Strukturmaßnahmen im Bereich Musik und darstellende Kunst zur Verfügung gestellt werden.

Die Unterstützung der Digitalisierung der österreichischen Programm- und Regionalkinos, und damit deren Erhalt, ist von essentieller Bedeutung, um zu vermeiden, dass eine einseitige Konzentration erfolgt und der österreichische und europäische Film wesentliche Plattformen verliert. Für österreichische Filmemacherinnen und Filmemacher ist das Kino weiterhin ein wesentlicher Verbreitungsweg, wo noch höhere Erlöse generiert werden als bei der Auswertung über Video on Demand, DVD, uä.

Die für Theater und Musikensemble als mindesterforderliche Ergänzung zu deren Jahresbudget vorgesehenen Mittel werden mit dem Ziel gewährt, Arbeitsplätze von Künstlerinnen und Künstlern abzusichern und eine wirtschaftlich vertretbare Auftragslage für Musikerinnen und Musiker, Autorinnen und Autoren (Uraufführungen, Erstaufführungen etc.) sowie Theater­schaffende (Neuinszenierungen) durch handlungsfähige Veranstalter/Theater/Ensembles zu erhalten.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.