10948/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.05.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0512-II/2012

Wien, am          . Mai 2012

 

Der Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                             22. März 2012 unter der Zahl 11096/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „300 tschetschenische Agenten in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die zitierte Zahl ist den Sicherheitsbehörden nicht bekannt.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Die Sicherheitsbehörden nehmen die Ihnen obliegenden gesetzlichen Aufgaben der Ge-fahrenerforschung und Gefahrenabwehr im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wahr. Bei Vorliegen entsprechender Tatbestandsvoraussetzungen werden Anzeigen an die zu-ständigen Behörden erstattet.

 

Zur Frage 5:

Aufenthaltsbeendende Maßnahmen können nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ge-troffen werden.


 

Zu Frage 6:

Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Interpellations-recht.