10948/AB XXIV. GP
Eingelangt am
22.05.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0512-II/2012
Wien, am . Mai 2012
Der Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 22. März 2012 unter der Zahl 11096/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „300 tschetschenische Agenten in Österreich“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die zitierte Zahl ist den Sicherheitsbehörden nicht bekannt.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Die Sicherheitsbehörden nehmen die Ihnen obliegenden gesetzlichen Aufgaben der Ge-fahrenerforschung und Gefahrenabwehr im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wahr. Bei Vorliegen entsprechender Tatbestandsvoraussetzungen werden Anzeigen an die zu-ständigen Behörden erstattet.
Zur Frage 5:
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen können nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ge-troffen werden.
Zu Frage 6:
Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Interpellations-recht.