10951/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.05.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0484-II/BK/3.2/2012

 

Wien, am        . Mai 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am                  22. März 2012 unter der Zahl PA 11100/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Meldestelle für Kinderpornografie und Kindersextourismus" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 4:

Die Meldestelle für Kinderpornografie und Kindersextourismus im Bundeskriminalamt führte in den Jahren 2010 und 2011 zahlreiche erfolgreiche Amtshandlungen, bei denen sexuelle Missbräuche an Kindern geklärt und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Beispielhaft werden zwei der umfangreichsten Amtshandlungen im Jahr 2010 und eine für das Jahr 2011 angeführt:


2010 - „Operation Charly“:

Nach Hinweisen aus Luxemburg wurden unter dem Decknamen "Charly" Hausdurch-suchungen bei 107 Verdächtigen in Österreich durchgeführt, wobei zahlreiche Missbrauchs-bilder sowie Videos sichergestellt wurden. So hatte etwa einer der Verdächtigen 20.000 Bilder und 300 Videos gehortet, zwei Verdächtige hatten Bilder von ihren eigenen Missbrauchstaten angefertigt, fünf der ausgeforschten Männer hatten in ihrem Beruf direkten Kontakt zu Buben und Mädchen (vier Lehrer und ein Kindergärtner).

 

2010 - „Operation DATA“:

Nach Hinweisen aus Deutschland wurden Besucher einer Kinderpornografieseite überprüft; dabei konnten von der Meldestelle für Kinderpornografie 32 Österreicher ausgeforscht werden, welche sich durch Bezahlung mittels Kreditkarte Zugang zum Mitgliederbereich der Webseite erkauft hatten. In diesem Bereich konnten besonders extreme Kindesmiss-brauchsbilder betrachtet und herunter geladen werden.

 

2011 – „Operation GHOSTRIDER“:

Nach Festnahme eines österreichischen pädophilen Täters wurden seine Chatkontakte ausgewertet. So konnte die Meldestelle für Kinderpornografie im Bundeskriminalamt in enger Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Wien und der Staatsanwaltschaft Wien insgesamt 25 Österreicher im Alter von 19 bis 75 Jahren ausforschen. Diese Aktion richtete sich gegen eine besonders gefährliche „pädokriminelle“ Tätergruppierung; die Täter ver-suchten in diversen Chats und social-networks Kontakt zu Kindern zu erlangen. Sie er-schlichen sich ihr Vertrauen und forderten sie anschließend auf, sich vor der Webcam nackt auszuziehen bzw. selbst Nacktbilder anzufertigen und an die Täter zu übermitteln. Bei zwei Tätern konnte nicht nur die Verbreitung kinderpornografischen Materiales, sondern auch die Vergewaltigung von Buben nachgewiesen werden. Ein 55-jähriger wurde wegen Verge-waltigung und Kindesmissbrauch an einem 13-jährigen Buben zu vier Jahren Haft verurteilt. Ein 47-jähriger wurde wegen Vergewaltigung an zwei minderjährigen Buben und Wider-stand  gegen die Staatgewalt zu fünf Jahren Haft verurteilt.

 

Darüber hinaus konnte im Zuge der neunmonatigen Operation eine Gruppe von insgesamt 74 Tatverdächtigen aus Deutschland sowie 98 tatverdächtigen Personen aus den USA ermittelt und die Namen an die zuständigen Behörden übermittelt werden.


Zu den Fragen 2 und 3:

Im Jahre 2011 gingen 2.589 Hinweise in der Meldestelle ein, wobei 322 Meldungen einen Österreichbezug aufwiesen.

 

Zu Frage 5:

Die Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene in diesem Bereich läuft aufgrund zahlreicher direkter Kontakte ausgezeichnet.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Im Interpolwege erfolgt die Zusammenarbeit mit allen 190 Interpol angehörenden Staaten.  Probleme bei der Zusammenarbeit mit anderen Ländern in konkreten Verdachts- und Ermittlungsfällen sind nicht evident.