10953/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.05.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0483-II/2012
Wien, am . Mai 2012
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
22. März 2012 unter der Zahl 11103/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Verwendung von IMSI-Catchern“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 3, 4 und 6:
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2010 |
2011 |
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(Akten)Fälle |
Einsatz des IMSI-Catchers |
(Akten)Fälle |
Einsatz des IMSI-Catchers |
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gem. Strafprozess-ordnung (StPO) |
93 |
116 |
102 |
133 |
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gem. Sicherheitspolizei-gesetz (SPG) |
8 |
8 |
10 |
10 |
Zu den Fragen 2 und 5:
Derartige Statistiken werden nicht geführt. Eine Beantwortung dieser Fragen kann in Anbetracht des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes nicht erfolgen, da die Standortdaten von der fallführenden Dienststelle beim Netzbetreiber eingeholt werden; auf Grund der Mobilität der auszuforschenden Person, der Ausrichtung der Funksignale der Sender (Sektor bzw. Umkreis) und der Dauer der Amtshandlung auch mehrmals im Zuge einer Amtshandlung, um letztendlich den IMSI-Catcher tatsächlich zum Einsatz bringen zu können. Eine Ausmittlung der Anfragen an die Netzbetreiber müsste daher bei jeder einzelnen ermittelnden Dienststelle durch Einsicht in die Akten eruiert werden.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die Informationspflicht in den Fällen, in denen die StPO zur Anwendung gelangt, obliegt der Staatsanwaltschaft. Die Beantwortung der Frage betrifft somit nicht den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
In den Fällen der Ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht gemäß § 19 SPG wird die gesuchte Person oftmals nur mehr tot aufgefunden. In allen anderen Fällen erfolgt eine Information über den Einsatz des IMSI-Catchers.