10954/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.05.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

 

 

GZ: BMI-LR2220/0522-III/8/b/2012

 

Wien, am      . Mai 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen haben am    22. März 2012 unter der Zahl 11105/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Integrationsförderung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2011 kamen für Integrationsförderungen € 3.901.483,80 an nationalen Mittel und € 2.886.756,60 an europäischen Mitteln zur Auszahlung.

 

Zu Frage 2

Die Höhe der Förderung richtet sich – ausgehend von einer zum Zeitpunkt der Auswahl festgelegten Maximalfördersumme – nach den vom Projektträger vorgelegten anerkennbaren Belegen unter Berücksichtigung der Beiträge etwaiger weiterer Fördergeber sowie unter Berücksichtigung des Gewinnerzielungsverbotes.


Zu Frage 3.1:

Ja, im Zuge der Vertragserstellung werden Maßstäbe (Zielzahlen) definiert.

 

Zu Frage 3.2:

Die Zielzahlen müssen innerhalb der Projektlaufzeit erfüllt werden. Diese ist von Projekt zu Projekt verschieden.

 

Zu Frage 3.3:

Eine Kontrolle erfolgt durch das Bundesministerium für Inneres sowie im Rahmen der Abwicklung von durch europäische Mittel finanzierten Projekten auch durch den Österreichischen Integrationsfonds.

 

Zu Frage 4 sowie 4.1 und 4.2:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.