10954/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.05.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0522-III/8/b/2012
Wien, am . Mai 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. März 2012 unter der Zahl 11105/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Integrationsförderung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Jahr 2011 kamen für Integrationsförderungen € 3.901.483,80 an nationalen Mittel und € 2.886.756,60 an europäischen Mitteln zur Auszahlung.
Zu Frage 2
Die Höhe der Förderung richtet sich – ausgehend von einer zum Zeitpunkt der Auswahl festgelegten Maximalfördersumme – nach den vom Projektträger vorgelegten anerkennbaren Belegen unter Berücksichtigung der Beiträge etwaiger weiterer Fördergeber sowie unter Berücksichtigung des Gewinnerzielungsverbotes.
Zu Frage 3.1:
Ja, im Zuge der Vertragserstellung werden Maßstäbe (Zielzahlen) definiert.
Zu Frage 3.2:
Die Zielzahlen müssen innerhalb der Projektlaufzeit erfüllt werden. Diese ist von Projekt zu Projekt verschieden.
Zu Frage 3.3:
Eine Kontrolle erfolgt durch das Bundesministerium für Inneres sowie im Rahmen der Abwicklung von durch europäische Mittel finanzierten Projekten auch durch den Österreichischen Integrationsfonds.
Zu Frage 4 sowie 4.1 und 4.2:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.