10955/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.05.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0112-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 21. Mai 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11091/J-NR/2012 betreffend Direktorenbesetzung an der HBLA für Tourismus in Krems 2012, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 22. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 4:

Auch im weiteren Besetzungsverfahren wird selbstverständlich entsprechend der vorliegenden höchstgerichtlichen Judikatur vorgegangen werden. § 4 Abs. 3 BDG 1979 lautet: „Von mehreren Bewerbern, die die Ernennungserfordernisse erfüllen, darf nur der ernannt werden, von dem auf Grund seiner persönlichen und fachlichen Eignung anzunehmen ist, dass er die mit der Verwendung auf der Planstelle verbundenen Aufgaben in bestmöglicher Weise erfüllt.“ In den angeführten Erkenntnissen haben der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtshof keine Entscheidung darüber getroffen, wer als bestgeeigneter Bewerber/bestgeeignete Bewerberin im Dreiervorschlag anzusehen ist. Auch die vorliegenden Gutachten der Bundes-Gleichbehand­lungskommission machen dazu keine Aussage.

 

Zu Frage 2:

Ein konkreter Zeitpunkt steht zum Stichtag der Anfragestellung als auch der Beantwortung nicht fest.

 

Zu Frage 3:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat stets entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gehandelt und auch den der Rechtsanschauung des Verfassungsgerichtshofes entsprechenden Rechtszustand hergestellt. Damit verbunden ist aber nicht die Bestellung einer bestimmten Person. Auf die Beantwortung der Fragen 1 und 4 wird hingewiesen.

 

Zu Frage 5:

Mit Herrn Mag. Dr. Franz-Josef Kurzbauer wurde nach umfangreichen und sorgfältigen Ermittlungen der gemäß § 4 Abs. 3 BDG 1979 aktuell bestgeeignete Bewerber im Dreier­vorschlag ernannt. Im Vordergrund stand und steht für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, für den Schulstandort eine – insbesondere auch im Interesse der Schul­gemeinschaft – tragfähige, zukunftsorientierte Lösung zu erreichen.

 

Zu Frage 6:

Der Vorwurf einer wissentlich falschen Informierung wird zurückgewiesen. Grundsätzlich werden Sachverhaltsdarstellungen auf den Stichtag der Anfragestellung bezogen vorbereitet, dies war im Fall der zitierten Parlamentarischen Anfrage Nr. 6890/J-NR/2010 der 23. November 2010. Demgemäß wurde der Kenntnisstand zu diesem Datum wieder gegeben, wonach ein Ernennungsvorschlag an den Herrn Bundespräsidenten bereits übermittelt worden, aber ein genaues Ernennungsdatum mangels vorliegender Entschließung des Herrn Bundespräsidenten noch nicht feststehend ist. Bezogen auf den Beantwortungszeitpunkt werden Weiter­entwicklungen soweit geboten und möglich entsprechend berücksichtigt, um die von den Anfragestellern ins Treffen geführten zur Nachfrage Anlass gebenden Umstände möglichst zur vermeiden. Recherchen haben ergeben, dass aufgrund der Aktenläufe eine derartige Weiter­entwicklung bei Beantwortung zu Frage 22 der in Rede stehenden Parlamentarischen Anfrage nicht berücksichtigt worden ist. Dieser Umstand wird ausdrücklich bedauert.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.