10960/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.05.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      Mai 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0095-I/4/2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11106/J vom 22. März 2012 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

„Global 2000 – Umweltschutzinstitut“ verfügt über keinen Spendenbegünstigungsbescheid.

„Global 2000 – Umweltschutzorganisation“ zählt zu den spendenbegünstigten Einrichtungen, weil es die in § 4a EStG normierten Voraussetzungen (Antrag, den Spenden-begünstigungsbestimmungen entsprechendes Statut, Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers über die vergangenen 3 Jahre) erfüllt.

 

Zu 2. bis 4.:

Der Finanzverwaltung liegen keine Unterlagen zum Spendenaufkommen von Global 2000 oder zu einzelnen Spendern, die an Global 2000 gespendet haben, vor.


Zu 5.:

Förderungen fallen in den Ingerenzbereich der jeweiligen Bundesministerien. Das Bundesministerium für Finanzen selbst hat keine diesbezüglichen Förderungen vergeben.

 

Zu 6. und 7.:

Da „Global 2000 – Umweltschutzorganisation“ - wie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ersichtlich – den Spendenbegünstigungsbescheid erst am 10. Jänner 2012 erhalten hat, wurden diesbezüglich in den vergangenen 10 Jahren keine Prüfungen durchgeführt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.