10961/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.05.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0096-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11107/J vom 22. März 2012 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
„Greenpeace in Zentral- u. Osteuropa“ zählt zu den spendenbegünstigten Einrichtungen, weil es die in § 4a EStG normierten Voraussetzungen (Antrag, den Spendenbegünstigungsbestimmungen entsprechendes Statut, Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers über die vergangenen 3 Jahre) erfüllt.
Zu 2. bis 4.:
Der Finanzverwaltung liegen keine Unterlagen zum Spendenaufkommen von Greenpeace oder zu den einzelnen Personen, die an Greenpeace gespendet haben, vor.
Zu 5.:
Förderungen fallen in den Ingerenzbereich der jeweiligen Bundesministerien. Das Bundesministerium für Finanzen selbst hat keine diesbezüglichen Förderungen vergeben.
Zu 6. und 7.:
Die Organisation hat – wie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ersichtlich – den Spendenbegünstigungsbescheid am 21. Dezember 2011 erhalten.
Mit freundlichen Grüßen