10961/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.05.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am      April 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0096-I/4/2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11107/J vom 22. März 2012 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

„Greenpeace in Zentral- u. Osteuropa“ zählt zu den spendenbegünstigten Einrichtungen, weil es die in § 4a EStG normierten Voraussetzungen (Antrag, den Spendenbegünstigungsbestimmungen entsprechendes Statut, Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers über die vergangenen 3 Jahre) erfüllt.

 

Zu 2. bis 4.:

Der Finanzverwaltung liegen keine Unterlagen zum Spendenaufkommen von Greenpeace oder zu den einzelnen Personen, die an Greenpeace gespendet haben, vor.

 


Zu 5.:

Förderungen fallen in den Ingerenzbereich der jeweiligen Bundesministerien. Das Bundesministerium für Finanzen selbst hat keine diesbezüglichen Förderungen vergeben.

 

Zu 6. und 7.:

Die Organisation hat – wie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ersichtlich – den Spendenbegünstigungsbescheid am 21. Dezember 2011 erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Fekter eh.