1097/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

              

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Steier, Genossinnen und Genossen haben am                26. Februar 2009 unter der Zahl 1071/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kriminalität im Straßengüterverkehr“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

In der gegenwärtigen Kriminalstatistik werden spezifische Daten über Raub und Diebstähle im Zusammenhang mit dem Frachtverkehr auf dem Autobahnnetz nicht spezifisch erfasst, insofern sind gegenwärtig auch – ohne einen enormen Verwaltungsaufwand zu erzeugen – genaue Zahlen und detaillierte Daten nicht generell zur Verfügung.

 

Diese spezifische Kriminalitätslage zeigt besondere Deliktsformen in jeweils kurzfristigen Perioden. Nach Zerschlagung der Struktur und Ergreifung von Tätern ist in der Regel diese Deliktsform über Monate nicht mehr wahrzunehmen.  In den letzten Jahren und Monaten wurden jeweils Tätergruppen, die sich auf Vorgehensweisen wie Aufschlitzen der Planen und Diebstahl des Ladegutes, Raub unter Vortäuschung einer Amtsstellung, Einleiten von Gas in Fahrerkabinen etc. festgestellt. Diese Taten konnten in der Regel geklärt werden.


Zu den Fragen 3 und 4:

Gemessen an Parametern wie Verkehrs- und Parkfrequenz, Besucherfrequenz etc. sind keine auch über längere Zeiträume dominierenden Schwerpunkte hinsichtlich der eingangs angeführten Deliktsbereiche auf einzelnen Parkplätzen zu erkennen.  Tatserien ereignen sich über kürzere Zeitintervalle auf Parkplätzen einzelner Autobahnabschnitte. Nach polizeilichen Interventionen und Präventivmaßnahmen erfolgt in der Regel eine Beruhigung in diesen Abschnitten.

 

Zu Frage 5:

Nein.

 

Zu Frage 6:

Die in Frage 1 erwähnten Amtshandlungen lassen einen Schluss auf OK-relevante Täterstrukturen zu.

 

Zu Frage 7:

Präventive Maßnahmen werden in Form von Fachtagungen und Beratungsgesprächen mit den Kammern, Interessensvertretern und den Frächtern erörtert und entsprechende Maßnahmen gesetzt. Schwerpunktsetzungen der Kriminalprävention durch die Autobahnpolizei und spezifischen Kriminalitätsbekämpfungseinheiten erfolgen je nach Lage. Durch Kampagnen mit Autofahrerklubs versucht die Polizei, die Zielgruppenerreichung zu erhöhen.

 

Zu Frage 8:

Der österreichischen Sicherheitsexekutive ist es seit jeher ein Anliegen, dass Autobahnparkplätze kein Sicherheitsrisiko darstellen und dass auf sicherheitserhöhende Maßnahmen (z.B. Beleuchtung) planungstechnisch Rücksicht genommen wird. Diese Beratungsdienste des Bundesministeriums für Inneres stehen für spezifische Zielgruppen, wie z. B. die Straßenerhalter bei Errichtung von Parkplätzen zur Verfügung.

Lagekonform werden präventive Streifendienste – in Zivil und uniformiert - gezielt eingesetzt.