1098/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.04.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
1017 Wien
Parlament
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. Februar 2009 unter der Zahl 1075/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die vom Bundesministerium für Inneres aufgewendeten Kosten für Dolmetschtätigkeiten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Im Jahr 2002 wurde im Rahmen der intensivierten Kooperation und in weiterer Folge mit der Zusammenführung der Ausbildungs- bzw. Schulungsbereiche von Polizei und Gendarmerie die Grundlage für die Neustrukturierung der einzelnen Aufgabenbereiche der Sicherheitsakademie (.SIAK) gebildet. Mit der Etablierung der .SIAK und der damit verbundenen Aufgabenzuweisung an die einzelnen Zentren wurde im Zentrum für Fortbildung der Bereich „Sprachausbildung“ eingerichtet.
Im Rahmen einer Kooperation mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Landesverteidigungsakademie - Sprachinstitut des Bundesheeres, konnte das Sprachenangebot seit 2002 sukzessive auf mittlerweile 13 Fremdsprachen ausgebaut werden, wobei sich die Anzahl der Kurs- und Seminarteilnehmer im Zeitraum 2002 bis 2008 wie folgt darstellt:
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alle Kurse/Seminare 2002 |
164 (gesamt) |
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alle Kurse/Seminare 2003 |
217 (gesamt) |
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alle Kurse/Seminare 2004 |
222 (gesamt) |
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alle Kurse/Seminare 2005 |
354 (gesamt) |
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alle Kurse/Seminare 2006 |
729 (gesamt) |
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alle Kurse/Seminare 2007 |
438 (gesamt) |
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alle Kurse/Seminare 2008 |
471 (gesamt) |
Wie angesichts der Anzahl der Kurs- und Seminarteilnehmer ersichtlich, erfolgte im Bereich des Innenressorts keine Einstellung der Fremdsprachenaus- und -fortbildung.
Im aktuellen Jahr beläuft sich die Anzahl der Kurs- und Seminarteilnehmer mit Stand 30.03.2009 auf 415.
Für die positive Absolvierung der jeweiligen Kurse und Seminare wurde und wird seitens des Bundesministeriums für Inneres keine Belohnung ausgeschüttet.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Fremdsprachenaus- und -fortbildung stellt einen fixen Bestandteil der ressortinternen Fortbildungsschwerpunkte dar. Die entsprechenden Maßnahmen sollen zielgerichtet die fremdsprachlichen Kompetenzen der Bediensteten der Sicherheitsbehörden und des Wachkörpers Bundespolizei - sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht - erhöhen.