10985/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11230/J des Abgeordneten Ing. Mag. Kuzdas und GenossInnen wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 2:

 

Im Jahr 2011 absolvierten im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Zentralleitung und nachgeordnete Dienststellen) insgesamt 52 Personen ein Kurzpraktikum im Sinne der Anfrage. Weitere 41 Personen absolvierten ein Ausbildungspraktikum mit einer Dauer von mehr als drei und höchstens zwölf Monaten (darunter waren 15 Personen, deren Ausbildungspraktikum bereits im Jahr 2010 begonnen hatte sowie 26 Personen, deren Praktikum im angefragten Jahr 2011 begonnen hatte und bis ins Jahr 2012 andauerte bzw. derzeit noch andauert).

 

Alle Praktikant/inn/en erhielten Verträge nach Abschnitt Ia des Vertragsbedienstetengesetzes (VBG) 1948 (Verwaltungspraktikum). Sie erhielten im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen einen monatlichen Ausbildungsbeitrag in der Höhe von 50 % des Entgeltes eines/einer entsprechend eingestuften Vertragsbediensteten der Entlohnungsstufe 1 während der Ausbildungsphase. Die soziale Absicherung erfolgt nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977.

 

Im Jahr 2011 absolvierten im Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) österreichweit 30 Auszubildende der deutschen Bundesagentur für Arbeit ihr Kurzpraktikum – für die Dauer von jeweils 1-3 Wochen – im Rahmen einer gemeinsamen Vereinbarung, die mitbeinhaltet, dass die deutschen Praktikant/inn/en in dieser Zeit auch in der Bundesagentur versichert sind. Zusätzlich wurden im Jahr 2011 im AMS Wien 16 Kurzpraktikant/inn/en (jeweils 3 – 14 Tage) unentgeltlich und nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Andere Ausbildungspraktikant/inn/en wurden aus budgetären und planstellenwirtschaftlichen Gründen nicht beschäftigt.

Die Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH (IEF-Service GmbH) beschäftigte im Jahr 2011 in den Monaten Juli/August insgesamt 6 Kurzpraktikant/inn/en mit jeweils maximal einmonatiger Dauer auf Basis des Angestelltengesetzes. Die Entlohnung orientierte sich dabei an den Regelungen des § 36b VBG. Ausbildungspraktikant/inn/en wurden aufgrund fehlender Einsatzmöglichkeiten nicht beschäftigt.

 

 

Fragen 3 und 4:

 

Auch für das Jahr 2012 ist in meinem Ressort beabsichtigt, jungen Interessent/inn/en die Möglichkeit zu bieten, Erfahrungen im Bundesdienst zu sammeln. Es wird daher voraussichtlich eine dem Vorjahr vergleichbare Anzahl an Personen im Rahmen von Kurz- und Ausbildungspraktika im Sinne der Anfrage aufgenommen werden. Entsprechend der bisherigen Praxis wird die Aufnahme zu den oben dargestellten Konditionen erfolgen.

 

Das AMS beabsichtigt im Jahr 2012 30 Auszubildende der Bundesagentur für Arbeit in Erfüllung der Rahmenvereinbarung für Kurzpraktika zu beschäftigen. Aus budgetären und planstellenwirtschaftlichen Gründen werden keine anderen Ausbildungspraktikant/inn/en beschäftigt.

 

Die IEF-Service GmbH plant für das Jahr 2012 6 Kurzpraktikant/inn/en jeweils für die Dauer von maximal einem Monat auf Angestelltenbasis zu beschäftigen. Die Entlohnung richtet sich dabei nach den Regelungen des § 36b VBG. Die Budgetplanung für das Jahr 2012 sieht keine Ausbildungspraktikant/inn/en vor. In Zusammenhang mit dem Heranbilden von neuen Fachkräften wird jedoch in Erwägung gezogen, dass ab Herbst 2012 ein/e Ausbildungspraktikant/in aufgenommen werden könnte.

 

 

Frage 5:

 

Auf Grund des § 36e VBG ist die Begründung eines unentgeltlichen Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses zu meinem Ressort unzulässig, sodass selbstverständlich keine derartige Absicht besteht. Unter einem wird angemerkt, dass § 36e VBG auf ausgegliederte Gesellschaften nicht anzuwenden ist.

 

Das AMS plant über die Rahmenvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit hinaus aus Kapazitätsgründen keine weiteren Volontär/inn/e/n zu beschäftigen. Im Rahmen der Möglichkeiten ist das AMS bei entsprechenden Anfragen bemüht, 1 - 5 VolontärInnen ein Volontariat zu ermöglichen.

 

Die IEF-Service GmbH wird im Jahr 2012 keine Volontär/inn/e/n beschäftigen.