1099/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

           

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. Februar 2009 unter der Zahl 1077/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ,,das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) und die Pläne hinsichtlich der Errichtung einer Anti-Korruptionsbehörde’’ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Für mich ist eine weitere Intensivierung der Bemühungen im Antikorruptionsbereich von größter Wichtigkeit. Die Errichtung eines Bundesamtes für Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention ist diesbezüglich nur ein weiterer, proaktiver Schritt und soll die nachweislich erfolgreiche und international hoch angesehene Arbeit des Büros für Interne Angelegenheiten aufwerten und die betreffenden Aufgabeninhalte weiter präzisieren. Das Bundesministerium für Inneres folgt diesbezüglich den Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GREKO), welche bereits die bisherige Tätigkeit des BIA begrüßte, die zentrale Rolle betonte sowie eine weitere Stärkung empfahl.


 

Zu Frage 2:

Neben den für das gesamte Ressort geltenden Sicherheitsmechanismen sowie einem erhöhten faktischen Anspruch an Regeltreue und Gesetzesloyalität, gelten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BIA die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie für alle anderen Bediensteten des Ressorts . 

 

Zu den Fragen 3 bis 5 und 7:

Diesfalls gelten die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie für alle anderen ähnlich gelagerte Fälle auch.

 

Zu Frage 6:

Das BIA unterliegt in all seinen Arbeiten insbesondere auch der Kontrolle des Rechtschutzbeauftragten, des Menschenrechtsbeirates sowie der Justizbehörden. Das strafprozessuale Ermittlungsverfahren wird in enger Abstimmung und im Einvernehmen bzw. unter der Leitung der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Durch die professionelle Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Justiz ist jedenfalls eine objektive Ermittlungsführung gewährleistet.

 

Zu den Fragen 8 bis 10:

Wie im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode vereinbart, ist die Installierung eines Bundesamtes für Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention ein großes Anliegen dieser Regierung. Als zuständige Bundesministerin werde ich dazu in den nächsten Monaten einen Gesetzesentwurf vorlegen.

Derzeit wird noch am Gesetzesentwurf gearbeitet.