10993/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0073-I/3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 23. MAI 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Andrea Gessl-Ranftl,
Kolleginnen und Kollegen vom 28. März 2012, Nr. 11202/J,
betreffend Schiefergasbohrungen in Polen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen vom 28. März 2012, Nr. 11202/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Bei der EU-Kommission wurde eine technische Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit den fachlich-technischen sowie den rechtlichen Grundlagen betreffend Schiefergasförderung in der EU befasst. Ein mögliches EU-weites Vorgehen könnte daher sinnvollerweise erst nach Vorliegen aller relevanten Fakten geplant werden. Zudem ist die Förderung von Schiefergas durch bestehendes (EU-) Recht, wie etwa die REACH VO, bereits Regelungen unterworfen.
Zu Frage 2:
Nach Aussagen von einschlägig tätigen Unternehmen (z.B. OMV und ExxonMobil) gibt es Bestrebungen, ökologisch verträglichere Techniken zur Förderung von Schiefergasen zu entwickeln und dann gegebenenfalls anzuwenden.
Derzeit sind jedoch noch keine technischen Details dieser neuen Techniken bekannt, und es liegen diesbezüglich noch keine umfassenden ökologischen Bewertungen vor. Daher sind zum derzeitigen Zeitpunkt keine Aussagen dazu möglich.
Zu Frage 3:
Die in den USA angewandten Methoden sind aus ökologischer Sicht nach derzeitigem Kenntnisstand für eine Anwendung in Österreich und der EU nicht geeignet.
Zu Frage 4:
Die Umweltstudie des Umweltbundesamtes ist derzeit noch in Arbeit. Es liegen keine Informationen darüber vor, wann mit dem Abschluss der Studie zu rechnen ist und ob eine nachfolgende Veröffentlichung der Arbeiten durch die OMV geplant ist.
Zu Frage 5:
Die Bedenken rund um eine mögliche Förderung von Schiefergas in Österreich sind ernst zu nehmen, die Verunsicherung der Bevölkerung ist verständlich.
Es ist geplant, in der nächsten Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000) die Tatbestände der UVP-pflichtigen Vorhaben um Fracking zu ergänzen.
Zu Frage 6:
Ein Eingreifen in die
gesetzlichen Vorgaben anderer EU Staaten ist nicht möglich. Ich werde mich
aber innerhalb der EU weiter für ein Vorantreiben von Klimaschutz,
Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energie einsetzen. Nach der
EU-UVP-RL sind bei Vorhaben mit
möglichen grenzüberschreitenden Auswirkungen der betroffene Mitgliedstaat
und seine Öffentlichkeit im UVP-Verfahren zu beteiligen um
grenzüberschreitende Auswirkungen zu vermeiden oder zu verringern.
Der Bundesminister: