10996/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2012
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BM für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0074-I/3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 23. MAI 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein,
Kolleginnen und Kollegen vom 28. März 2012, Nr. 11215/J, betreffend
transgene Insekten
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vom 28. März 2012, Nr. 11215/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Dem BMLFUW liegen keine Informationen über Anträge auf Freisetzungen mit gentechnisch veränderten Insekten in der EU vor. Zuständige Behörde für derartige Anträge nach dem Gentechnikgesetz (RL 2001/18/EG) ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Für das Freisetzen von GVO (schließt auch Insekten ein) ist eine nationale Genehmigung nach der RL 2001/18/EG erforderlich. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind seitens des Antragsstellers u.a. Informationen über die Wechselwirkungen zwischen dem GVO und der Umwelt, ein Überwachungsplan sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzulegen. Die Anhörung und Unterrichtung der Öffentlichkeit ist bei beantragten Freisetzungen EU-rechtlich verankert. Nach dem österreichischen Gentechnikgesetz haben (u.a.) die Gemeinde und das Bundesland, in der bzw. in dem die Freisetzung beantragt ist, im Genehmigungsverfahren Parteistellung.
Für die Genehmigung von Freisetzungen von GVO wird auf die grundsätzliche Zuständigkeit des BMG hingewiesen.
Der Bundesminister: