1100/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.04.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0030-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1036/J vom 25. Februar 2009 der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Die gestellten Fragen beziehen sich auf Inhalte konkreter Abgabenverfahren. Im Hinblick auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungsverpflichtung des § 48a Bundesabgabenordnung wird um Verständnis ersucht, dass dazu keine Auskunft erteilt werden kann, weil durch die Beantwortung diese Geheimhaltungsverpflichtung verletzt würde.
Mit freundlichen Grüßen