1100/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am      April 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0030-I/4/2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1036/J vom 25. Februar 2009 der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Die gestellten Fragen beziehen sich auf Inhalte konkreter Abgabenverfahren. Im Hinblick auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungsverpflichtung des § 48a Bundesabgabenordnung wird um Verständnis ersucht, dass dazu keine Auskunft erteilt werden kann, weil durch die Beantwortung diese Geheimhaltungsverpflichtung verletzt würde.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.