11000/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0082-I/3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 23. MAI 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Rupert Doppler, Kolleginnen
und Kollegen vom 29. März 2012, Nr. 11294/J, betreffend
Verunreinigung durch Genmais
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen vom 29. März 2012, Nr. 11294/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Der Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut, auch Mais MON810, ist in Österreich verboten. Zur Vorbeugung von gentechnischen Verunreinigungen wurde vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit der Saatgut-Gentechnikverordnung (BGBl. II Nr. 278/2001) eine spezielle, in Europa einzigartige Regelung erlassen. Seit Inkrafttreten dieser Verordnung im Jahr 2001 führt die AGES jedes Jahr ein Saatgutmonitoring durch, das gewährleistet, dass gentechnisch verunreinigtes Saatgut nicht in Verkehr gebracht wird. Die Monitoringberichte sind öffentlich zugänglich (http://www.baes.gv.at/saat-pflanzgut/gvo/monitoringberichte/).
Maisfutter stammt überwiegend aus heimischer Produktion, die Verwendung von GVO-Mais in Futtermitteln ist nicht bekannt. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 309 Futtermittel auf GVO untersucht, davon waren 68 Maisproben. Von 309 Untersuchungen auf Mais-MON810 wurde nur bei einer Probe (getrocknete Maiskeimlinge) der EU-Schwellenwert von 0,9% überschritten und folglich auch beanstandet.
Zu den Fragen 3 und 4:
Da es in Österreich keinen Anbau von GVO-Mais gibt, kann ein derartiges Risiko nur bei grenznahen Bienenständen auftreten, d.h., wenn in den betreffenden Nachbarländern GVO-Mais in einem Abstand zur österreichischen Staatsgrenze von unter 3 km (Flugkreis der Bienen) angebaut wird und die Bienenstöcke unmittelbar an der Staatsgrenze aufgestellt werden.
Über den GVO-Anbau in Tschechien und der Slowakei werden die angrenzenden Bundesländer regelmäßig informiert; die bisher durchgeführten GVO-Monitorings in den grenznahen Bereichen zeigten keine GVO-Kontaminationen.
Zu Frage 5:
Die komplexen Fragen zu den Auswirkungen von transgenem Mais auf die Natur, die Menschen und Tiere können aus österreichischer Sicht infolge der fehlenden praktischen Anwendung nur unter Hinweis auf Literaturangaben beantwortet werden.
Im Rahmen eines vom Landwirtschafts- und Gesundheitsministerium geförderten Forschungsprojektes wird zurzeit die Hintergrundbelastung österreichischer Böden mit den häufigsten in transgenen Pflanzen eingesetzten Antibiotikaresistenzmarkergenen ermittelt. Die Bestimmung dieser „Baseline“ dient dazu, die Risiken eines möglichen zukünftigen Antibiotikaresistenzmarkergen-Eintrags besser abschätzen zu können (DAFNE Projekt Nr. 100598).
Zu Frage 6:
Derzeit sind keine nachteiligen Auswirkungen auf heimische Schmetterlingsarten bekannt.
Zu den Fragen 7 und 8:
Im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle sind keine Produkte aufgefallen, die GVO-Mais enthalten. Mais in Futtermitteln stammt überwiegend aus heimischer Produktion.
Bezüglich Lebensmittel wird auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit hingewiesen.
Zu den Fragen 9 und 10:
Für die Untersuchung auf gentechnisch verändertes Material wird eine mehrstufige Untersuchungsstrategie mittels Real-time PCR Verfahren angewendet. Ziel der Untersuchung ist der Nachweis von in der EU zugelassenen und nicht zugelassenen (soweit technisch möglich) gentechnisch veränderten Bestandteilen.
Alle in der EU zugelassenen GVO-Konstrukte können durch in der EU wissenschaftlich abgesicherte und anerkannte Nachweisverfahren analysiert werden.
Zu den Fragen 11 und 12:
Grundsätzlich kann es durch externen Eintrag von Maispollen zu einer unerwünschten Fremdbefruchtung im Feldbestand kommen. Im Falle eines Anbaus von GV-Mais besteht daher die Möglichkeit, dass Maispollen einer GV-Sorte in ein benachbartes Nicht-GVO-Maisfeld transportiert werden und es somit zu einer Verunreinigung des Erntegutes mit GVO kommen kann.
Aufgrund der umfangreichen Vorsorge- und Überwachungsmaßnahmen (siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2) ist in Österreich zertifiziertes und kontrolliertes Saatgut mit hoher Sicherheit GVO-frei. Saatguthändler und -produzenten müssen beim Inverkehrbringen gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung bestätigen, dass die Bestimmungen dieser Verordnung eingehalten werden und bei der Erstuntersuchung keinesfalls ein GVO nachgewiesen wurde.
Zu den Fragen 13 bis 16:
Für Fragen betreffend Lebensmittel sowie der Zusammensetzung und Funktionsweise von GVO-Konstrukten, einschließlich deren Auswirkungen, wird auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit hingewiesen.
Zu den Fragen 17 bis 33:
Aufgrund des GVO-Anbauverbots können dazu derzeit keine wissenschaftlich fundierten Aussagen für Österreich getroffen werden. Seitens des BMLFUW werden alle Anstrengungen unternommen, um die gentechnikfreie Bewirtschaftung in Österreich weiterhin beizubehalten. Auch die Gentechnik-Vorsorge-Gesetze der Länder tragen dazu bei, den GVO-Anbau hintanzuhalten und gegebenenfalls die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu setzen.
Der Bundesminister: