11007/AB XXIV. GP
Eingelangt am
25.05.2012
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen haben am
28. März 2012 unter der Zl.
11201/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Schiefergasbohrungen in Polen“ gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Die in diesen Fragen
angesprochenen Bereiche betreffen Agenden, in denen das
Bundesministerium für
europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) nach
Bundesministeriengesetz
nicht die Federführung innehat.
Der Vollständigkeit halber darf aber Folgendes angemerkt werden:
Derzeit ist
dem BMeiA lediglich ein Schreiben der EU Generaldirektion
Umwelt vom 12.
Dezember
2011 betreffend Anwendung des EU-Umweltrechts auf „unkonventionelle“
Kohlenwasserstoffprojekte
unter Anwendung neuer Technologien, wie Horizontalbohrungen
und „hydraulic fracturing“ bekannt. Darin wird ausgeführt, dass auf
die Aufsuchung und
Gewinnung
von „shale gas“ mit den genannten Methoden insbesondere die
UVP-Richtlinie,
die Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der
mineralgewinnenden Industrie,
die
Wasserrahmenrichtlinie, die REACH-Verordnung, die Richtlinie über das
Inverkehrbringen von Biozidprodukten, die Seveso-II-Richtlinie, die
Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie und die
Umwelthaftungsrichtlinie Anwendung finden. Gemäß diesem Schreiben
soll innerhalb der Environmental Policy
Review Group (EPREG) eine ad-hoc-Arbeitsgruppe
eingerichtet werden, die als Plattform für einen
Informationsaustausch zu diesem Thema
dienen soll. Dem BMeiA liegt kein Hinweis vor, dass ein Schiefergasverbot
geplant ist.