11007/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen haben am
28. März 2012 unter der Zl. 11201/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Schiefergasbohrungen in Polen“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:

Die in diesen Fragen angesprochenen Bereiche betreffen Agenden, in denen das
Bundesministerium f
ür europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) nach
Bundesministeriengesetz nicht die Federführung innehat.

Der Vollständigkeit halber darf aber Folgendes angemerkt werden:

Derzeit ist dem BMeiA lediglich ein Schreiben der EU Generaldirektion Umwelt vom 12.
Dezember 2011 betreffend Anwendung des EU-Umweltrechts auf „unkonventionelle“
Kohlenwasserstoffprojekte unter Anwendung neuer Technologien, wie Horizontalbohrungen
und „hydraulic fracturing“ bekannt. Darin
wird ausgeführt, dass auf die Aufsuchung und
Gewinnung von „shale gas“ mit den genannten Methoden insbesondere die UVP-Richtlinie,
die Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie,
die Wasserrahmenrichtlinie, die REACH-Verordnung, die Richtlinie über das
Inverkehrbringen von Biozidprodukten, die Seveso-II-Richtlinie, die Fauna-Flora-Habitat-
Richtlinie und die Umwelthaftungsrichtlinie Anwendung finden. Gemäß diesem Schreiben
soll innerhalb der Environmental Policy Review Group (EPREG) eine ad-hoc-Arbeitsgruppe
eingerichtet werden, die als Plattform für einen Informationsaustausch zu diesem Thema
dienen soll. Dem BMeiA liegt kein Hinweis vor, dass ein Schiefergasverbot geplant ist.