11008/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen
haben am 28. März 2012 unter der Zl. 11235/J-NR/2012 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „der Situation von KurzpraktikantInnen und
AusbildungspraktikantInnen im öffentlichen Dienst“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) hat
2011 in der Zentrale Verwaltungspraktika gemäß §§ 36a ff Vertragsbedienstetengesetz (VBG)
1948 für Jungakademikerlnnen für eine Dauer von zwölf Monaten angeboten, für die ein
monatlicher Ausbildungsbeitrag geleistet wurde. 2011 waren dafür 34 Ausbildungsplätze
vorgesehen. Der monatliche Ausbildungsbeitrag
richtet sich nach § 36b VBG 1948 und betrug
ab 1. Jänner 2011 bei VerwaltungspraktikantInnen mit abgeschlossenem Studium brutto
€ 1.099,05,- monatlich.

Bis Ende 2011 wurden darüber hinaus an österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland
unentgeltliche Volontariate mit Ausbildungscharakter angeboten. Insgesamt haben im Jahr
2011 an den österreichischen Vertretungen 321 StudentInnen oder Jungakademikerlnnen ein
Volontariat für die Dauer von zwei bis vier Monaten absolviert.


Zu den Fragen 3 und 4:

Im Rahmen der finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten soll auch 2012 jungen
Menschen die Möglichkeit eingeräumt werden, die Tätigkeitsbereiche des und Verwendungen
im BMeiA kennenzulernen. Es ist daher beabsichtigt, auch 2012 Ausbildungsverhältnisse mit
VerwaltungspraktikantInnen einzugehen, wobei der derzeitige Stand in der Zentrale des
BMeiA (34 VerwaltungspraktikantInnen am 31. März 2012) gehalten werden soll.

Seit Jänner 2012 wird an österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland die Möglichkeit
von zwei- bis dreimonatigen Kurzpraktika mit Ausbildungscharakter in Form von
Verwaltungspraktika gemäß §§ 36a ff VBG 1948 angeboten. Von Anfang 2012 bis 31. März
2012 wurden bzw. werden insgesamt 73 PraktikantInnen an österreichischen
Vertretungsbehörden im Ausland ausgebildet. Die endgültige Zahl der für 2012 beabsichtigen
Aufnahmen richtet sich nach Einsatzmöglichkeiten, Nachfrage sowie budgetären Mitteln und
wird derzeit evaluiert.

Der monatliche Ausbildungsbeitrag richtet sich nach § 36b VBG 1948 und beträgt seit 1.
Februar 2012 bei VerwaltungspraktikantInnen mit abgeschlossenem Studium brutto
€ 1.132,75,- monatlich, bei VerwaltungspraktikantInnen, die noch studieren, brutto € 880,90,-
monatlich. Die VerwaltungspraktikantInnen sind für die Dauer der Ausbildungsverhältnisse
sozial- und unfallversichert.

Zu Frage 5:

Durch die Novellierung des VBG sind ab 2012 unentgeltliche Ausbildungsverhältnisse zum
Bund, also Volontariate, unzulässig.