1101/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am      April 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0031-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1044/J vom 25. Februar 2009 der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Diesbezüglich können keine seriösen Angaben gemacht werden, weil die Höhe der anfallenden Steuern und Abgaben von der Beschaffenheit des einzelnen PKW abhängig ist: Die Anschaffung unterliegt einer Umsatzsteuer von 20 %, die Normverbrauchsabgabe schwankt zwischen 0 % für umweltfreundliche Fahrzeuge und 16 % zuzüglich eines eventuellen Malus, wenn das Fahrzeug stark umweltschädlich ist. Der Besitz des PKW ist mit einer motorbezogenen Versicherungssteuer belastet, die abhängig von der Leistung des Fahrzeuges ist.


 

Zu 4. bis 8.:

Das in der Einleitung der vorliegenden Anfrage angesprochene Schreiben der Europäischen Kommission ist dem BMF dem Inhalt nach bekannt. Es wird darin auf Grundlage des EuGH-Urteils Rs C-98/05 behauptet, dass zwar die Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage der Zulassungssteuer fallen kann, jedoch nicht die Zulassungssteuer der Umsatzsteuer unterliegt. Ausgangspunkt ist jedoch die Rechtslage in Dänemark, wo die erstmalige Zulassung der Tatbestand und der Zulassungswerber Steuerschuldner ist. Dies ist in Österreich, wo der Fahrzeughändler Steuerschuldner ist, nicht der Fall. Der Sachverhalt bei der NoVA unterscheidet sich daher vom Tatbestand der dänischen Zulassungssteuer, sodass das Ergebnis eines eventuellen Verfahrens vor dem EuGH abzuwarten ist.

 

Zu 9. bis 11.:

Es wird um Verständnis ersucht, dass keine tagesaktuelle Aufstellung der Zulassungssteuern in der Europäischen Union übermittelt werden kann, weil sich die entsprechende Rechtslage in den Mitgliedstaaten laufend ändert. Es kann aber verlässlich mitgeteilt werden, dass in zumindest 16 Mitgliedstaaten eine derartige Zulassungssteuer in Kraft ist, wobei der Steuersatz zwischen wenigen Prozenten des Kaufpreises bis zu 180 % des Kaufpreises (in Dänemark) schwankt. Auch die Grundlage der Besteuerung ist sehr unterschiedlich: Von Hubraum, Leistung bis zum CO2-Ausstoß und dem Normverbrauch gibt es die unterschiedlichsten Systeme, wobei von einer Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union derzeit nicht gesprochen werden kann.

 

Zu 12. bis 14.:

Soweit dem Bundesministerium für Finanzen bekannt ist, werden Gebühren für die Erstanmeldung von Fahrzeugen in allen EU-Staaten eingehoben. Informationen über die jeweilige Höhe der Gebühren liegen dem BMF nicht vor.

 

Zu 15. bis 17.:

Das Aufkommen an NoVA betrug im Jahr 2006 490,2 Mio. €, im Jahr 2007 456,2 Mio. € und im Jahr 2008 auf Basis des vorläufigen Erfolges 471,9 Mio. €.

 

Zu 18. bis 20.:

Die Höhe des Betrages, der jährlich durch die Umsatzsteuer auf PKW eingenommen wird, kann lediglich sehr grob geschätzt werden, weil Angaben darüber, bei wie vielen Fahrzeugen der Vorsteuerabzug geltend gemacht wird, nicht in statistisch verwertbarer Form vorliegen. Das Aufkommen an Umsatzsteuer aus PKW-Verkäufen kann mit etwas unter einer Mrd. € jährlich geschätzt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.