11023/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0105-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11218/J vom 28. März 2012 der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Halbierung der Bausparprämie erfolgt im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen und wurde mit dem 1. Stabilitätsgesetz (BGBl. I Nr. 22/2012) beschlossen.
Zu 2. bis 4.:
Gemäß § 124b Z 221 EStG 1988 beträgt die Bausparprämie im Kalenderjahr 2012 aliquot für die Monate Jänner bis März 2012 3% und aliquot für die Monate April bis Dezember 2012 1,5%. Erfolgt die Erstattung für das gesamte Kalenderjahr 2012, ist der Durchschnittsprozentsatz von 1,875% anzuwenden.
Mit dieser Übergangsregelung wird gewährleistet, dass bei Bausparverträgen, die in den Monaten Jänner bis März 2012 ausgelaufen sind und bei denen durch die Bausparkasse bereits eine Prämienerstattung in Höhe von 3% der prämienbegünstigten Beiträge erfolgte, nicht rückwirkend die Bausparprämie gesenkt wurde. Da die gesetzliche Änderung mit Ende März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, kann die halbierte Prämie für Erstattungen ab April 2012 zur Anwendung kommen.
Dadurch ergibt sich für Bausparverträge, die das gesamte Kalenderjahr 2012 bestehen, eine Bausparprämie von max. 22,50 Euro (1,875% von 1.200 Euro).
Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen bestehen gegen die Reduktion der Prämie und gegen den Eingriff in bestehende Verträge keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Verlust des Steuerpflichtigen durch die Reduktion der Bausparprämie beträgt – bei Einzahlung des Höchstbetrages von 1.200 Euro – im Jahr 2012 max. 13,50 Euro.
Zu 5. und 6.:
Wie in den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage betr. das 1. Stabilitätsgesetz 2012 ausgeführt, wird nicht davon ausgegangen, dass die Wirtschaft einen enormen Schaden durch die Kürzung der Bausparprämie erleidet, zumal der Fördereinsatz nur mehr in geringem Ausmaß für Baumaßnahmen verwendet wird. Zudem sind die Auswirkungen auf die Wirtschaft im Kontext des Stabilitätsgesetzes als Ganzes zu sehen, da durch die Budgetkonsolidierung der Wirtschaftsstandort Österreich insgesamt gestärkt wird und sich die Maßnahmen günstig auf die Beschäftigungslage auswirken.
Zu 7. bis 9.:
Bei der Schätzung der Einspareffekte in Zusammenhang mit der Kürzung der Bausparprämie ist davon ausgegangen worden, dass es seitens der Steuerpflichtigen tendenziell zu einem Rückgang bei Neuabschlüssen kommt. Ein konkretes Ausmaß kann nicht abgeschätzt werden.
Zu 10. bis 12.:
Sollte es zu Rückgängen bei Neuabschlüssen von Bausparverträgen kommen, kann man davon ausgehen, dass sich dies auch auf die verfügbaren Mittel für Bauspardarlehen auswirken wird. Ein konkretes Ausmaß kann jedoch auch hier nicht abgeschätzt werden.
Zu 13. bis 15.:
Da gemäß § 108 Abs. 6 EStG 1988 bei einer Auflösung des Bausparvertrages vor Ablauf von sechs Jahren die zu Unrecht erstattete Bausparprämie vom Steuerpflichtigen zurückzufordern ist, wird es zu keiner wesentlichen Zunahme der vorzeitigen Kündigungen der Bausparverträge kommen. Allenfalls denkbar ist, dass der Steuerpflichtige die Höhe der von ihm geleisteten Beiträge an die Bausparkasse reduziert.
Zu 16. bis 18.:
Im 1. Stabilitätsgesetz 2012 ist keine Ausnahmeregelung in Bezug auf die Prämienrückzahlung im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung vorgesehen, da die Intensität des Eingriffs in die Rechtsposition der betroffenen Steuerpflichtigen bloß geringfügig ist und daher keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Reduktion der Prämie bestehen.
Zu 19. bis 22.:
Die Einspareffekte durch die Kürzung der Bausparprämie und Zukunftsvorsorge wurden mit 70 Mio. Euro für das Jahr 2013 sowie mit 100 Mio. Euro ab dem Jahr 2014 geschätzt, wobei ca. 60% davon auf die Bausparprämie entfallen.
Unmittelbare negative Effekte auf andere Steuern sind in diese Schätzung nicht eingerechnet, da dem Bundesministerium für Finanzen keine bekannt sind.
Mit freundlichen Grüßen