11026/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-9.500/0004-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am      . Mai 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat DI Deimek und weitere Abgeordnete haben am 28. März 2012 unter der Nr. 11223/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend offenkundig geduldete oder unterstützte Unvereinbarkeiten im Bereich der flugmedizinischen Stelle der Austro Control gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Weshalb beschäftigt die Austro Control einen Mediziner, der nicht für flugmedizinische Belange eingesetzt werden darf oder wird dieser Mediziner obwohl er kein flugmedizinischer Sachverständiger ist, rechtswidrig in der AMS der Austro Control beschäftigt?

 

 

Laut Information der Austro Control GmbH (ACG) werden in der AMS keine MedizinerInnen, die nicht für flugmedizinische Belange eingesetzt werden dürfen, beschäftigt.


Zu den Fragen 2 und 3:

Ø  Ist die Beschäftigung mit Wissen und Billigung des BMVIT/OZB erfolgt?

Ø  Weswegen ist die Beschäftigung von Dr. Kalliontzis bei der Austro Control ohne vorherige Ausschreibung erfolgt, wo hingegen die Beschäftigung von Dr. Husek auf Grund einer öffentlichen Ausschreibung zu Stande kam?

 

 

Die Personalsuche und –auswahl liegt ausschließlich in der Verantwortung der ACG.

 

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie wird sichergestellt, dass allfällige Anträge von Dr. Kalliontzis auf Zulassung als Flugmediziner nicht von Dr. Köstler beurteilt und entschieden werden?

 

 

Nach Informationen der ACG erfolgt die Zulassung von FlugmedizinerInnen nach einheitlichen Kriterien entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

 

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Ø  Welche Kosten hat die Einrichtung einer flugmedizinischen Untersuchungsstraße bei der Austro Control verursacht und womit wird dieser Aufwand gerechtfertigt?

Ø  Wie hoch sind die laufenden Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der flugmedizinischen Untersuchungsstraße?

 

 

Die ACG informiert, dass keine flugmedizinische Untersuchungsstraße betrieben wird. Vielmehr verfügt die Aero Medical Section über eine flugmedizinische Grundausstattung. Diese wurde Ende der 90er Jahre angeschafft. Es fallen nur laufende Betriebskosten an.

 

 

Zu den Fragen 7 bis 12:

Ø  Entspricht es den Tatsachen, dass sich Angestellte der Austro Control fallweise bis regelmäßig flugmedizinischen Routineuntersuchungen in der AMS der Austro Control unterziehen bzw. unterzogen haben.

Ø  Wenn ja, wie viele derartige Untersuchungen werden pro Jahr im Durchschnitt vorgenommen und wie erfolgt die Verrechnung?

Ø  Entspricht es den Tatsachen, dass sich Mitarbeiter des BMVIT fallweise bis regelmäßig flugmedizinischen Routineuntersuchungen in der AMS der Austro Control unterziehen bzw. unterzogen haben?

Ø  Wenn ja, wie viele derartige Untersuchungen werden im Durchschnitt pro Jahr vorgenommen und wie erfolgt die Verrechnung?

Ø  Entspricht es den Tatsachen, dass sich sonstige Personen der Austro Control fallweise bis regelmäßig flugmedizinischen Routineuntersuchungen in der AMS der Austro Control unterziehen; wenn ja, wie viele derartige Untersuchungen werden pro Jahr im Durchschnitt vorgenommen und wie erfolgt die Verrechnung?

Ø  Weswegen toleriert das BMVlT als Aufsichtsbehörde seit Jahren den unhaltbaren Zustand, dass in der Austro Control jeglicher Befangenheitsbestimmung (AVG § 7) zum Trotz, Dr. Köstler als Leiter der AMS seine eigene Aufsichts- und Zulassungsbehörde darstellt?


Die AMS ist eine untergeordnete Organisationseinheit in einer Abteilung der ACG und fungiert nicht als Behörde. Die Funktion der Aufsichts- und Zulassungsbehörde liegt bei der ACG als juristische Person, vertreten durch deren Organe. Es wird durch die ACG sichergestellt, dass § 7 AVG eingehalten wird.

 

 

Zu den Fragen 13 bis 15:

Ø  Hat Dr. Köstler seine zahlreichen Tätigkeiten gemeldet und bekannt gegeben, mit welchem zeitlichen Aufwand sie verbunden sind?

Ø  In welchem Umfang ist Dr. Köstler zeitlich beeinträchtigt, seinen Verpflichtungen als Behördenorgan nachzukommen und was wird dagegen unternommen?

Ø  Wie viele andere Mitarbeiter der Austro Control gehen in vergleichbarem Umfang anderen Tätigkeiten nach?

 

 

Alle MitarbeiterInnen der ACG sind gemäß den geltenden Kollektivvertragsbestimmungen verpflichtet, sämtliche Nebentätigkeiten inklusive laufender Veränderungen dem Unternehmen bekannt zu geben. Die ACG hat bei jeder gemeldeten Nebenbeschäftigung zu überprüfen, ob ein Interessenskonflikt oder eine Unvereinbarkeit gegeben ist.

 

 

Zu den Fragen 16 bis 20:

Ø  Haben Sie sich berichten lassen, weswegen in der AMS der Austro Control ein derartiger Personalverschleiß besteht und dagegen nicht eingeschritten wird?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Ø  Wie ist sichergestellt, etwa vor dem Hintergrund der Doppelverwendung einer Mitarbeiterin von Dr. Köstler, dass die Einrichtungen der Austro Control nicht für die Erledigung seiner zahlreichen privaten Angelegenheiten dienen?

Ø  Wie haben Sie sich davon überzeugt?        

 

 

Personalrelevante Sachverhalte wie die Personalauswahl, die Beschäftigung oder die Überprüfung der Einhaltung dienstvertraglicher Pflichten liegen in der ausschließlichen Verantwortung der ACG.

 

Zu Frage 21:

Ø  Haben Sie das nichtärztliche Personal der AMS in Ihrer Eigenschaft als Aufsichtsbehörde befragen lassen, ob sie flugmedizinischen Untersuchungen oder Teile davon durchgeführt haben?

 

 

Laut ACG führt das nichtärztliche Personal der ACG keine flugmedizinischen Untersuchungen durch.

 

 

Zu Frage 22:

Ø  Wie hat sich die Geschäftsführung der Austro Control gegenüber dem BMVIT für all die geschilderten Sachverhalte verantwortet?

 

Die Aufgaben und die Verantwortung der Geschäftsführer der ACG sind gesetzlich klar geregelt.