11028/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.500/0006-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am      . Mai 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 28. März 2012 unter der Nr. 11225/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Inanspruchnahme der Flugverkehrsleiterübergangsversorgung durch Verwaltungsdienstmitarbeiter gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie viele Fluglotsen, die über eine gültige Lotsenberechtigung verfügen oder in der Vergangenheit besessen haben, werden von der Austro Control GmbH beschäftigt?

 

Mit Stichtag 31. Dezember 2011 waren 320 FlugverkehrsleiterInnen (285,4 FTE) mit aktiver Lizenz beschäftigt.

 

 

Zu Frage 2:

Ø  Wie viele davon werden mit einem bestimmten Anteil ihrer dienstlichen Verpflichtung zu Tätigkeiten abseits des Lotsenpults, des Radararbeitsplatzes, herangezogen?

 

 

Derzeit sind 60 Personen sogenannte „Job-Sharer“.


Zu den Fragen 3, 6 bis 8:

Ø  Welche Tätigkeiten sind dies?

Ø  Wie viele Fluglotsen, die über eine gültige Lotsenberechtigung verfügen oder in der Vergangenheit besessen haben, werden gänzlich zu Tätigkeiten abseits des Lotsenpults, des Radararbeitsplatzes, herangezogen?

Ø  Welche Tätigkeiten sind dies und wo, bei wem und für wen werden diese erbracht?



Es sind Tätigkeiten in der FluglotsInnenausbildung sowie als ManagerInnen oder ExpertInnen im Bereich Air Traffic Management oder Safety Management, in Positionen, die eine Ausbildung als FlugverkehrsleiterInnen erfordern.

Ein gänzlicher Wechsel vom Flugverkehrsdienst in den Bürodienst kommt in Einzelfällen vor.

 


Zu Frage 4:

Ø  In welchem Umfang gerechnet in Lotsenvollzeitbeschäftigungseinheiten werden solche Tätigkeiten geleistet?

 


Die 60 Job-Sharer entsprechen 24,7 FTE, das sind ca. 8,6% der gesamten verfügbaren LotsInnenarbeitszeit.

 

Zu Frage 5:

Ø  Wie viele Stunden sind pro Lotse/in pro Woche zu leisten?

 

 

Gemäß „Zusatz-Kollektivvertrag zur Abwicklung des Flugverkehrs“ beträgt die monatliche Normalarbeitszeit der FlugverkehrsleiterInnen im ausübenden Radar-Flugverkehrskontrolldienst 13/16 der Normalarbeitszeit für MitarbeiterInnen im Schichtdienst; somit 137 Stunden in Monaten mit 31 Tagen, 133 Stunden in Monaten mit 30 Tagen und 125 Stunden im Monat Februar (auch im Schaltjahr).

 

 

Zu den Fragen 9, 13 und 14:

Ø  Wie hoch sind die durchschnittlichen jährlichen Dienstgeberkosten pro Lotsen/in?

Ø  Wie hoch waren die Aufwendungen für diese Übergangsversorgungen jeweils in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011?

Ø  Wie hoch waren die jeweils in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 von Fluglotsen/innen geleisteten Überstunden und welche Kosten – die von den Luftfahrtunternehmen zu bezahlen waren – sind der Austro Control GmbH dadurch entstanden?

 

 

Informationen zu Personalaufwendungen der ACG sind im Geschäftsbericht publiziert, welcher auf der Website veröffentlicht ist.


Zu Frage 10:

Ø  Wie viele Fluglotsen/innen haben jeweils 2008, 2009, 2010 und 2011 die Übergangsversorgung in Anspruch genommen?

 

 

2008: 13

2009: 8

2010: 6

2011: 8

 

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Ø  Wurde jemals anderen Personen als Fluglotsen die Übergangsversorgung gewährt?

Ø  Wenn ja, wie oft und auf welcher Rechtsgrundlage?

 


Die Übergangsversorgung gemäß „Kollektivvertrag betreffend die Übergangsversorgung für Flugverkehrsleiter vom 5.6.1997, in der Fassung des 3. Nachtrages vom 20.6.2000“, wurde nur FluglotsInnen gewährt.

 

 

Zu den Fragen  15 bis 17:

Ø  Werden Sie, wie auch von Ihrem Parteifreund Androsch gefordert, diese Fehlentwicklung, Lotsen für Verwaltungs- und Managementdienste heranzuziehen, aber ihnen weiterhin die Vorteile eines Fluglotsenvertrages zukommen zu lassen, beenden?

Ø  Wenn ja, wann?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

 

Nach Auskunft der ACG werden FluglotsInnen nur dann für fachbezogene Aufgaben außerhalb des Flugverkehrsdienstes eingesetzt, wenn diese Funktionen ein Know-how als Fluglotse/in und somit eine Ausbildung zum/zur Flugverkehrsleiter/in erfordern.